Tierseuchen im Landkreis Dillingen a.d.Donau

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derzeit keine aktuellen Vogelgrippefälle im Landkreis Dillingen

 



    Allgemeine Informationen zur Vogelgrippe


Allgemeinverfügung vom 23.11.2006 mit Wirkung vom 01.05.2007 aufgehoben:


Allgemeinverfügung vom 23.11.2006:


Merkblätter für Tierhalter:

Hinweis: Hunde und Katzen dürfen im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. In den Beobachtungsgebieten gilt diese Beschränkung nicht.
Allerdings wird empfohlen, Hunde an Gewässern bzw. Plätzen, an denen Wasservögel vorkommen, an der Leine zu führen und das Freilaufen von Katzen einzuschränken.

                     **********************************
Die nachstehend aufgeführten Merkblätter über die vorbeugende Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor der Vogelgrippe wurden mit geringfügigen Änderungen vom Bundesamt für Veterinärwesen Schweiz (BVET) übernommen.


Formblätter für Geflügelhalter: