Aufgaben

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Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung

Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

Beschreibung

Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

  • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
  • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
  • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

Kosten

Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( (fakultatives) Widerspruchsverfahren bzw. verwaltungsgerichtliche Klage )

Verwandte Leistungen


Stand: 22.01.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Martina Lipp 09071 51-443 U04  Terminvereinbarungen
Alexandra Esterbauer 09071 51-442 U04  Terminvereinbarungen
Dr. Uta-Maria Kastner 09071 51- 441 U05  Begutachtungen
 

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