Aufgaben

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Kreisstraßen; Straßenbau

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraßen.

Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden bauen und unterhalten die Kreisstraßen innerhalb ihres Gebietes. Die Landkreise können die Verwaltung der Kreisstraßen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern) gemäß Art. 59 BayStrWG den Staatlichen Bauämtern übertragen.

Nähere Informationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt zum Bau von Kreisstraßen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe "Weiterführende Links").

Rechtsvorschriften

Links

Verwandte Leistungen


Stand: 28.06.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Roman Bauer 09071 51-157 114  Grundsatzfragen
Christina Leitenmaier-Drexel 09071 51-158 116  Bauoberleitung
Jürgen Lutz 09071 51-272 117  Bauleitung
Christoph Eberle 09071 51-160 117 
Tobias Holzapfel 09071 51-160 117 
 


Weiterführende Links
weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernKreisstraßen; Straßenbau



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