Bescheinigung der Abgeschlossenheit


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Zur Entscheidung über einen Antrag auf Bescheinigung der Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Grundbuchauszug

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan und Kennzeichnung der einzelnen abgeschlossenen Einheiten
Der Antrag ist beim Bauamt (Bautechnik) vorzulegen.

Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 211
Telefon: 09071/51-164, 51-165, 51-167, 51-171
Fax: 09071/51-172