Das Bauamt als Aufsichts- und Überwachungsbehörde


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Im Rahmen der Tätigkeit als Aufsichts- und Überwachungsbehörde hat das Bauamt folgende Aufgaben:

  • Überwachung genehmigter Vorhaben nach pflichtgemäßem Ermessen

  • Aufgreifen sicherheitsgefährdender Bauten

  • Unterbinden von baurechtswidrigen Zuständen

  • Beratung von Bauherren und Kommunen

Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 215
Telefon: 09071/51-166, 51-168
Fax: 09071/51-172