Modernisierung von Mietwohnungen


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Die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen wird im bayerischen Modernisierungsprogramm gefördert. Hierunter fallen Maßnahmen, die eine Verbesserung

  • des Zuschnitts der Wohnung,
  • der Belichtung und Belüftung,
  • des Schallschutzes,
  • der Energieversorgung,
  • der Wasserversorgung und der Entwässerung,
  • der sanitären Einrichtungen
  • der Wärme- und Warmwasserversorgung,
  • der Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt oder
  • der allgemeinen Wohnverhältnisse (etwa Kinderspielplätze)
bewirken.

Vorrang haben Modernisierungsmaßnahmen, wenn

  • Mißstände in Wohnungen beseitigt werden, die den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht entsprechen oder
  • Gebäude wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung zu erhalten sind. Das Gebäude muß im Jahr der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sein.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt, das Sie telefonisch anfordern können:

Merkblatt des Bayer. Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen im Bayerischen Modernisierungsprogramm.

Wichtiger Hinweis: Mit den Bauarbeiten darf vor Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden.

Die Vorprüfung des Antrags erfolgt durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau. Bewilligungsstelle ist die Regierung von Schwaben.

Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 219
Telefon: 09071/51-175
Fax: 09071/51-172