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![]() Modernisierung von Mietwohnungen
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Die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen wird im bayerischen Modernisierungsprogramm gefördert. Hierunter fallen Maßnahmen, die eine Verbesserung
Vorrang haben Modernisierungsmaßnahmen, wenn
Weitere Informationen finden Sie in folgendem Merkblatt, das Sie telefonisch anfordern können:Merkblatt des Bayer. Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen im Bayerischen Modernisierungsprogramm. Wichtiger Hinweis: Mit den Bauarbeiten darf vor Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden. Die Vorprüfung des Antrags erfolgt durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau. Bewilligungsstelle ist die Regierung von Schwaben.
Weitere Informationen:
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