Genehmigungsfreistellung


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Zuständig zur Entscheidung über die Genehmigungsfreistellung ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Bauort.

Wesentliche Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung:

  1. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) oder einer Satzung nach § 7 Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz
  2. Es handelt sich um ein Wohngebäude geringer Höhe
  3. Das Vorhaben widerspricht nicht den Festlegungen unter Punkt 1
  4. Die Erschließung ist gesichert
  5. Die Gemeinde/Stadt stellt frei

Ein Anspruch auf die Genehmigungs-Freistellung besteht nicht.

Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 215
Telefon: 09071/51-166, 51-168
Fax: 09071/51-172