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![]() Genehmigungsfreistellung
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Zuständig zur Entscheidung über die Genehmigungsfreistellung ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Bauort. Wesentliche Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung:
Ein Anspruch auf die Genehmigungs-Freistellung besteht nicht.
Weitere Informationen:
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