Wohnbauförderung


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Was kann beantragt werden?

  • 3. Förderungsweg (zinslose Baudarlehen)

Außerdem gibt es verschiedene Sonderprogramme, z.B.

  • Leistungsfreie Baudarlehen für Schwerbehinderte
  • Darlehen aus dem Ergänzungsprogramm
  • Landesplan für Altenhilfe

Welche Unterlagen werden für die Beratung auf Förderung gebraucht?

  • Einkommensnachweise
  • Vorentwurf des geplanten Vorhabens
  • Wohnflächenberechnung einschl. Berechnung des umbauten Raumes

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern, die Sie telefonisch anfordern können:

  • Merkblatt des Bayer. Staatsministeriums des Innern über die Förderung des Baus und Erwebs von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen in Bayern.
  • Merkblatt des Bayer. Staatsministeriums des Innern zur Planung von Eigenheimen, Eigentums- und Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau

Wichtiger Hinweis: Mit den Bauarbeiten darf vor Bewilligung der Mittel nicht begonnen werden. Im Falle eines Kaufes darf dieser nicht vor Bewilligung der Mittel erfolgen.

Vorprüfung und Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Weitere Informationen:
Landratsamt Dillingen, Zi.-Nr. 219
Telefon: 09071/51-175
Fax: 09071/51-172

oder direkt

bei der
Bayer. Landesbodenkreditanstalt
München [www.labo-bayern.de]