Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz
Aufgabenbereiche

Grußwort von Landrat Leo Schrell
Der Landkreis Dillingen in Zahlen
Geschichte des Landkreises Dillingen
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Wahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Kreiseinrichtungen
Familienportal
Soziale Dienste
Stationäre Einrichtungen
Pflege- und Wohnplatzbörse
Energieberatung und Klimaschutzkonzepte
Behördenwegweiser - Landratsamt
Pressemitteilungen
und Amtsblatt
ÖPNV
Gewerbliche Wirtschaft
Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit
Gastronomie und Unterkünfte
Kommunen
Stichwortsuche
Links
 
[Übersichtsseite Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz]

Täglich erreichen uns Nachrichten über Unfälle und Katastrophen. Jeder kann von Großbränden, Unwettern, Chemieunfällen, Stromausfall (Energieausfall) oder anderen plötzlich auftretenden Gefahren betroffen sein.
Für eine umfassende Gefahrenabwehr steht dem Bürger der Katastrophenschutz zur Verfügung.

Schwere Unwetter Hochwasser 1999, 2002, 2005 Waldbrände Großbrände


Chemieunfälle Gefahrgutunfälle Schwere Verkehrsunfälle Zugunglück Eschede 1998

Flugzeugunglücke (Bodensee 2002) Notfälle in Krankenhäusern und Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe Betreuung von betroffenen hilfsbedürftigen Menschen Massenanfall von Verletzten/Panik

 
2005: Katastrophenalarm in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Wintereinbruchs; 250 000 Menschen ohne Strom Schadensbekämpfung auf Gewässern, Wasserrettung  

 
Tierseuchen
Epidemien
SARS 2003Grippe 1918
 

Terroranschläge/Terrorgefahr der letzten Jahre:
11. September 2001 2001
 
Bombenanschläge Türkei 2003 2004 2005: 56 Tote und ca. 700 Verletzte  

 

Aufgaben der Landkreise im Katastrophenschutz:

  1. Veröffentlichung des Deutschen Landkreistages

  2. Siehe

    und

  3. Aufgaben des Teams 332 (Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz) im Landratsamt Dillingen a.d.Donau im Einzelnen:

    1. Brandschutz
      • Förderung des Feuerlöschwesens
      • Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG)
      • Alarmierung der Einsatzkräfte
      • Feuerwehr - Allgemeine Information
      • Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion und den Feuerwehren

    2. Katastrophenschutz
      • Vollzug des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG)
      • Erstellen und Aktualisieren von Katastrophenschutzplänen (allgemeiner K-Plan, nuklearer K-Plan, K-Pläne für besondere Ereignisse wie z. B. Gefahrgutunfälle, Massenanfall von Verletzten, Waldbrand, Hochwasser, Zugunglück, Ölschadensbekämpfung)
      • Notfallplanungen für Betriebe und besondere Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime usw.
      • Organisation der Katastropheneinsatzleitung
      • Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen
      • Anwendung und Betreuung des EDV-Programms BASIS (Bayerisches Alarm- und Sicherheitsinformationssystem)
      • Helferbetreuung (z. B. Freistellung vom Wehrdienst, Aus- und Fortbildung)
      • Verwaltung bundeseigener, staatseigener und landkreiseigener Ausstattung des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis
      • Warnung der Bevölkerung über Sirenen, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen sowie Bürgertelefone
      • Alarmierungsplanung

    3. Rettungsdienstangelegenheiten
      • Zusammenarbeit mit dem Alarmierungs- und Rettungszweckverband
      • Notruftelefone

    4. Zivile Verteidigung
      • zivilmilitärische Zusammenarbeit, Alarm- und Einsatzpläne, Bundesleistungsrecht
      • Zivilschutz (Selbstschutz, Warnung der Bevölkerung, Schutzbau, Schutz von Kulturgut, Ergänzung und Verstärkung des Katastrophenschutzes der Länder)
      • Verwaltung der vorhandenen öffentlichen Schutzräume

    5. Wehrwesen
      • Vollzug des Wehrpflichtgesetzes
      • Vollzug des Zivildienstgesetzes
      • Manöverangelegenheiten
      • Zusammenarbeit mit der Bundeswehr

    6. Angelegenheiten die in allen vorgenannten fünf Bereichen anfallen:
      • Beschaffungen von landkreiseigenen Fahrzeugen/Gerätschaften im Brand- und Katastrophenschutz von überörtlicher Bedeutung
      • Vollzug des Kreis-, Staats- und Bundeshaushalts im Bereich des Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzes
      • Funkangelegenheiten im Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
      • Zusammenarbeit mit allen Hilfsorganisationen, Behörden und Stellen
      • Statistiken
      • Richtlinien im Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz