Grußwort von Landrat Leo Schrell
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Links
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- Informationsquellen für die Bevölkerung bei Großschadensereignissen:
- Rundfunk:
Auf Rundfunkdurchsagen von Sendern achten, die Verkehrsdurchsagen ausstrahlen (z.B. Antenne Bayern, Bayern 3)
- Lautsprecherdurchsagen
- Internet (z.B. http://www.landkreis-dillingen.de/lra/kats/index.htm)
- Videotexttafel:
BR - 3. Programm - Seite 555
- Videotext im Internet:
(Button "Textversion" anklicken und dann blättern bis im Inhaltsverzeichnis "Service ..... 500" erscheint. Darauf und dann auf "Amtliche Gefahrenmeldungen ..... 555" klicken!)
- Bürgertelefone im Landratsamt Dillingen a.d.Donau:
Zur Sicherstellung des Informationsbedürfnisses der Bevölkerung bei entsprechenden Schadenslagen und großräumigen Gefährdungslagen werden bei Bedarf Bürgertelefone im Landratsamt eingerichtet. Diese Telefone sind über die Nummer 09071/51-350 erreichbar. Die Telefonnummer wird auch über Rundfunk/Presse bekannt gemacht.
- Auskunftsstelle zu Bioterrorismus, Infektionskrankheiten, Seuchenalarm usw.:
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Verbraucherschutzinformationssystem Bayern - VIS:
Das Verbraucherschutzinformationssystem VIS Bayern ist ein bayernweites Fachinformationssystem für den Verbraucherschutz in Bayern aus dem Ressort des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (StMJV). Es besteht aus einem Netzwerk von zentralen thematischen Websites (www.vis-ernaehrung.bayern.de, www.vis-technik.bayern.de), den Websiteangeboten der Landesämter (LGL) und der Regionalbehörden (Landratsämter, Gewerbeaufsichtsämter).
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Gemeinsame Auskunftsstelle (GAST) am Münchener Flughafen:
Die GAST ist eine gemeinsame Auskunftsstelle für Angehörige von Opfern bei grösseren Schadenslagen. Speziell geschultes Personal mit entsprechender telefonischer und PC-gestützter Ausstattung unterstützt die Sicherheitsbehörden im Bereich der Information und Kommunikation bei Katastrophen. Die entsprechende Hotline wird bei entsprechenden Schadensfällen über die Medien veröffentlicht.
- Auskunftsbüros des Roten Kreuzes:
Amtliche Auskunftsbüros werden gemäß dem Genfer Rotkreuz-Abkommen im Falle eines Krieges von den Kreisverbänden des Roten Kreuzes eingerichtet. Sie geben dann Informationen über Kriegsgefangene und im Ausland internierte Zivilisten an das Landesauskunftsbüro. Von dort gehen die Meldungen an den zentralen Suchdienst des Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das sie an die Angehörigen weiterleitet.
Die Kreisverbände des Roten Kreuzes bilden bei Katastrophen eine "Gemeinsame Auskunftsstelle der Hilfsorganisationen". Dort werden ebenfalls Informationen gesammelt, so dass Verbindungen unter getrennten Familien hergestellt werden können.
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