Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz
Allgemeine Evakuierungsplanung

Grußwort von Landrat Leo Schrell
Der Landkreis Dillingen in Zahlen
Geschichte des Landkreises Dillingen
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Wahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Kreiseinrichtungen
Familienportal
Soziale Dienste
Stationäre Einrichtungen
Pflege- und Wohnplatzbörse
Energieberatung und Klimaschutzkonzepte
Behördenwegweiser - Landratsamt
Pressemitteilungen
und Amtsblatt
ÖPNV
Gewerbliche Wirtschaft
Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit
Gastronomie und Unterkünfte
Kommunen
Stichwortsuche
Links
 
[Übersichtsseite Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz]

Begriffsbestimmung
Evakuierung

... ist die organisierte Verlegung von Menschen und Tieren aus einem akut gefährdeten Gebiet mit

  • Transport
  • vorübergehender Unterbringung
  • Betreuung und Verpflegung
Räumung

... ist das angeordnete Verlassen eines unmittelbar gefährdeten Bereiches für die Dauer der Bedrohung bis zur Entscheidung über eine anderweitige Unterbringung oder die Rückkehr.

Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahme). Für die Planung von Evakuierungen sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig.

Ein Evakuierungsplan gliedert sich beispielsweise wie folgt:

  1. Allgemeines
  2. Festlegung des Evakuierungsgebietes
  3. Festlegung der Einstiegsrouten und Sammelplätze
  4. Festlegung des Aufnahmegebietes und der Auskunftsstelle
  5. Festlegung der Evakuierungsstraßen
  6. Beurteilung der Zeitfaktoren
  7. Auslösung polizeilicher Maßnahmen
  8. Alarmierung der kreisangehörigen Gemeinden im Evakuierungsgebiet
  9. Warnung der Bevölkerung
  10. Warnung besonderer Einrichtungen
  11. Warnung von Betrieben, Behörden und Landwirtschaft
  12. Feststellen des Transportmittelbedarfs für die Evakuierung der Bevölkerung
  13. Deckung des allgemeinen Transportmittelbedarfs
  14. Transportmitteleinsatz zur Evakuierung besonderer Einrichtungen
  15. Erfassung und Unterbringung der Evakuierten
  16. Aufnahme der aus besonderen Einrichtungen evakuierten Personen
  17. Einleiten von Betreuungsmaßnahmen
  18. Einrichtung der Auskunftstellen
(Siehe hierzu auch den Vortrag "Evakuierung und Unterbringung" von Herrn Dirk Reichert, Sachgebietsleiter Zivil- und Katastrophenschutz beim Deutschen Roten Kreuz anlässlich des Fachkongresses für interdisziplinäre Zusammenarbeit im Rettungswesen und in der Gefahrenabwehr vom 01. - 03.02.2002 in Stuttgart.)

Verhaltenshinweise bei einer Evakuierung:

Die Planungen sehen vor, dass die Katastrophenschutzbehörden das Evakuierungsgebiet festlegen und den Bewohnern die notwendigen Informationen geben. Die Katastrophenschutzbehörden und die Polizei überwachen den Evakuierungsablauf und greifen dort, wo es notwendig ist, helfend ein.

Das zu evakuierende Gebiet wird bekannt gegeben. Die dort sich befindliche Bevölkerung soll, sofern sie in der Lage ist, in einer solchen Situation für Fahrt, Unterkunft und alles andere selbst sorgen und den eigenen Pkw benutzen. Falls kein Fahrzeug zur Verfügung steht, versuchen Sie, von einem Nachbarn mitgenommen zu werden.

Die Katastrophenschutzbehörden werden außerdem für ausreichende Fahrgelegenheiten mit Omnibussen und/oder Zügen der Deutschen Bahn sorgen. Diese Mitfahrmöglichkeiten erreichen Sie über eine Sammelstelle in Ihrer Nähe.

Sammelstellen werden von den Gemeinden eingerichtet und bekannt gegeben. Sollten Sie nicht in der Lage sein, in einem Pkw mitzufahren oder sich zur Sammelstelle zu begeben, erbitten Sie Hilfe bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Die Katastrophenschutzorganisationen und die Polizei werden den auf Unterstützung angewiesenen Personen bei einer Evakuierung helfen.

Was ist zuerst zu tun?

Wenn Sie sich in einem Gebiet befinden, für das eine Evakuierung angeordnet wird (zur Verfügung stehende Zeit wird Ihnen mitgeteilt), sollten Sie folgendes beachten:

  1. Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und befolgen Sie die von der Katastrophenschutzeinsatzleitung veranlassten Hinweise und Anordnungen.

  2. Überlegen Sie, ob es in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft Personen gibt, die den Evakuierungsaufruf nicht gehört oder nicht verstanden haben könnten oder die Ihre Hilfe bedürfen (beispielsweise ältere Menschen, Kranke, Behinderte, ausländische Mitbürger). Sagen Sie diesen Menschen Bescheid und helfen Sie Ihnen, soweit notwendig und für Sie möglich; gegebenenfalls vermitteln Sie weitere Hilfe.

  3. Packen Sie ein Notgepäck mit den Dingen, die Sie für sich und Ihre Angehörigen für zwei bis drei Tage benötigen. Denken Sie dabei auch an Ersatzkleidung sowie an wichtige Papiere und persönliche Unterlagen.

  4. Richten Sie Ihren Haushalt und ggf. Ihren Arbeitsplatz auf Ihre Abwesenheit ein: Schalten die Geräte aus, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, wenn sie unbeaufsichtigt sind. Schließen Sie Gas- und Wasserhähne. Löschen Sie offene Feuerstellen.

  5. Versorgen Sie Tiere, die Sie nicht mitnehmen können, mit einem ausreichenden Futtervorrat. Nutzvieh sollte in den Ställen verbleiben. Für eine spätere Notversorgung wird gesorgt. Die Räume sollten auch in Ihrer Abwesenheit zugänglich sein. Halten Sie ansonsten Fenster und Türen verschlossen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus.

Wenn die Kinder nicht zu Hause sind?

Bei entsprechendem zeitlichen Verlauf eines Unfalls werden die Katastrophenschutzbehörden dafür sorgen, dass Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben. Wenn es aufgrund des Zeitverlaufs erforderlich ist, werden die Kinder mit ihren Lehrern und Betreuern zusammen in Sicherheit gebracht. In den Aufnahmeorten wird dann dafür gesorgt, dass die Familie wieder zusammengeführt wird.

Auf welchem Weg fahren Sie am besten zum Aufnahmeort?

Bei einer umfangreicheren Evakuierung denken Sie bitte daran, dass mit Ihnen viele andere Menschen in kurzer Zeit aufbrechen. Um den Verkehrsfluss zu verbessern, führt die Polizei auf diesen Straßen verkehrslenkende Maßnahmen durch.

Achten Sie auf die Hinweise der Polizei. Stellen Sie Ihr Autoradio auf einen Sender ein, auf dem Sie Verkehrsdurchsagen empfangen können (z.B. Bayern 3 und Antenne Bayern) und beachten Sie die Durchsagen.

Wohin nach Ankunft am Aufnahmeort?

Am Aufnahmeort werden Sie von den Katastrophenschutzbehörden registriert. Außerdem sind Unterbringungsmöglichkeiten vorbereitet. Sie werden aber nicht daran gehindert, sich frei zu bewegen und auch insbesondere Ziele außerhalb der Aufnahmeorte aufzusuchen.

Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - besondere Hilfe und Unterstützung bedürfen und keine Möglichkeit haben, selbst für sich zu sorgen, wenden Sie sich in den Aufnahmeorten an die Gemeindeverwaltung. Dort wir man Ihnen helfen.