|
![]() Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz Allgemeine Evakuierungsplanung
|
||||||
|
Grußwort von Landrat Leo Schrell Der Landkreis Dillingen in Zahlen Geschichte des Landkreises Dillingen Der Kreistag und seine Ausschüsse Wahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau Kreiseinrichtungen Familienportal Soziale Dienste Stationäre Einrichtungen Pflege- und Wohnplatzbörse Energieberatung und Klimaschutzkonzepte Behördenwegweiser - Landratsamt Pressemitteilungen und Amtsblatt ÖPNV Gewerbliche Wirtschaft Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit Gastronomie und Unterkünfte Kommunen Stichwortsuche Links |
Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden (Aufnahme). Für die Planung von Evakuierungen sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörde zuständig. Ein Evakuierungsplan gliedert sich beispielsweise wie folgt:
Verhaltenshinweise bei einer Evakuierung: Die Planungen sehen vor, dass die Katastrophenschutzbehörden das Evakuierungsgebiet festlegen und den Bewohnern die notwendigen Informationen geben. Die Katastrophenschutzbehörden und die Polizei überwachen den Evakuierungsablauf und greifen dort, wo es notwendig ist, helfend ein. Das zu evakuierende Gebiet wird bekannt gegeben. Die dort sich befindliche Bevölkerung soll, sofern sie in der Lage ist, in einer solchen Situation für Fahrt, Unterkunft und alles andere selbst sorgen und den eigenen Pkw benutzen. Falls kein Fahrzeug zur Verfügung steht, versuchen Sie, von einem Nachbarn mitgenommen zu werden. Die Katastrophenschutzbehörden werden außerdem für ausreichende Fahrgelegenheiten mit Omnibussen und/oder Zügen der Deutschen Bahn sorgen. Diese Mitfahrmöglichkeiten erreichen Sie über eine Sammelstelle in Ihrer Nähe. Sammelstellen werden von den Gemeinden eingerichtet und bekannt gegeben. Sollten Sie nicht in der Lage sein, in einem Pkw mitzufahren oder sich zur Sammelstelle zu begeben, erbitten Sie Hilfe bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Die Katastrophenschutzorganisationen und die Polizei werden den auf Unterstützung angewiesenen Personen bei einer Evakuierung helfen. Was ist zuerst zu tun? Wenn Sie sich in einem Gebiet befinden, für das eine Evakuierung angeordnet wird (zur Verfügung stehende Zeit wird Ihnen mitgeteilt), sollten Sie folgendes beachten:
Wenn die Kinder nicht zu Hause sind? Bei entsprechendem zeitlichen Verlauf eines Unfalls werden die Katastrophenschutzbehörden dafür sorgen, dass Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben. Wenn es aufgrund des Zeitverlaufs erforderlich ist, werden die Kinder mit ihren Lehrern und Betreuern zusammen in Sicherheit gebracht. In den Aufnahmeorten wird dann dafür gesorgt, dass die Familie wieder zusammengeführt wird. Auf welchem Weg fahren Sie am besten zum Aufnahmeort? Bei einer umfangreicheren Evakuierung denken Sie bitte daran, dass mit Ihnen viele andere Menschen in kurzer Zeit aufbrechen. Um den Verkehrsfluss zu verbessern, führt die Polizei auf diesen Straßen verkehrslenkende Maßnahmen durch. Achten Sie auf die Hinweise der Polizei. Stellen Sie Ihr Autoradio auf einen Sender ein, auf dem Sie Verkehrsdurchsagen empfangen können (z.B. Bayern 3 und Antenne Bayern) und beachten Sie die Durchsagen. Wohin nach Ankunft am Aufnahmeort? Am Aufnahmeort werden Sie von den Katastrophenschutzbehörden registriert. Außerdem sind Unterbringungsmöglichkeiten vorbereitet. Sie werden aber nicht daran gehindert, sich frei zu bewegen und auch insbesondere Ziele außerhalb der Aufnahmeorte aufzusuchen. Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - besondere Hilfe und Unterstützung bedürfen und keine Möglichkeit haben, selbst für sich zu sorgen, wenden Sie sich in den Aufnahmeorten an die Gemeindeverwaltung. Dort wir man Ihnen helfen.
|
||||||
|
[BILDER]
[GÄSTEBUCH]
[DATENSCHUTZERKLÄRUNG]
[IMPRESSUM]
[KONTAKT]
© 1997-2012 Landkreis Dillingen a.d.Donau |
|||||||