Behördenwegweiser - Landratsamt -
Umwelt- und Immissionsschutz

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Allgemeines
Zweck des Immissionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Immissionen sind Umwelteinwirkungen, wie z.B. durch

  • Luftverunreinigungen
  • Geräusche
  • Erschütterungen
  • Wärme
  • Licht
  • Strahlen und ähnliche Einwirkungen,
die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Die Aufgaben der Mitarbeiter der Immissionsschutzbehörde:

Technik
  • Stellungnahmen in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen in umweltrelevanten Baugenehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen in Bauleitplanverfahren
  • Überwachung umweltrelevanter Anlagen
  • Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden

Verwaltung
  • Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
  • Vollzug der Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Rechtliche Beurteilungen in Beschwerdefällen

Stichworte Ansprechpartner Telefon Fax
 
Technische Fragen zu immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungs-
verfahren
Herr Mattauch
(Bereich Dillingen, Gundelfingen, Lauingen, Syrgenstein, Wittislingen)
09071/51-202 09071/5133-202
 
  Herr Schlamp
(Bereich Bissingen, Buttenwiesen, Höchstädt, Holzheim, Wertingen)
09071/51-213 09071/5133-213
 
Rechtliche Fragen zu immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigungs-
verfahren
Frau Bahner
09071/51-205 09071/5133-205
 
Immissionsschutz-
rechtliche Genehmigung
von Biogasanlagen;
Anlagenüberwachung
Herr Gruber
09071/51-239 09071/5133-239
 
Feuerungsanlagen (Einzelöfen, Heizungen) Frau Nusser-Weissinger
oder
09071/51-214 09071/5133-214
  Herr Mattauch 09071/51-202 09071/5133-202
  Herr Schlamp 09071/51-213 09071/5133-213
 

Nützliche Links zu anderen Behörden und Stellen
Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
Bundesumweltministerium