Grußwort von Landrat Leo Schrell
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Bitte beachten Sie, dass die Zulassung eines Fahrzeugs nur noch bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes möglich ist!
Die Zulassung eines Fahrzeugs für eine natürliche Person ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes. Daher kann auf den Zweitwohnsitz künftig kein Fahrzeug mehr zugelassen werden.
Örtlich zuständig bei juristischen Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Zu den Handelsunternehmen können nach dem heutigen Kenntnisstand auch kleinere Firmen gezählt werden.
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Neuzulassung eines Fahrzeugs
mit Zulassungsbescheinigung Teil II
Notwendige Unterlagen:
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer ausreichend)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und bzw. Gewerbeanmeldung
- Bankverbindung (seit 01.08.2005 ist die Teilnahmeerklärung für das Lastschriftein-zugsverfahren der Kfz-Steuer erforderlich)
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst zulassen (auch bei Familienangehörigen), sind außerdem vorzulegen:
- schriftliche Vollmacht des künftigen Fahrzeughalters und
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren der Kfz-Steuer
- zusätzlich bei Minderjährigen: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
- Klicken Sie hier zum Herunterladen des Formblatts "Vollmacht" -
Gebühr:
| 26,90 € | Zulassungsgebühr |
| 15,30 € | zusätzlich bei einem nicht getypten Fahrzeug |
| 12,80 € | zusätzlich für ein reserviertes Wunschkennzeichen |
| 10,20 € | zusätzlich bei Übersendung der ZB II an Kredit/Leasinggeber |
| 5,00 € | für die "Feinstaub-Plakette" (soweit gewünscht) |
| + | Kosten für die Kennzeichenschilder |
Neuzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Land
mit COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
Notwendige Unterlagen:
- COC-Papier - EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Kaufvertrag oder Rechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer ausreichend)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bankverbindung (seit 01.08.2005 ist die Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren der Kfz-Steuer erforderlich)
- zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und bzw. Gewerbeanmeldung
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst zulassen (auch bei Familienangehörigen), sind außerdem vorzulegen:
- schriftliche Vollmacht des künftigen Fahrzeughalters
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren der Kfz-Steuer
- zusätzlich bei Minderjährigen: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
- Klicken Sie hier zum Herunterladen des Formblatts "Vollmacht" -
- Fahrzeug muss zur Überprüfung der FIN (Fahrgestellnummer) bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden
Gebühr:
| 40,70 € | Zulassungsgebühr |
| 15,30 € | zusätzlich bei einem nicht getypten Fahrzeug |
| 12,80 € | zusätzlich für ein reserviertes Wunschkennzeichen |
| 10,20 € | zusätzlich bei Übersendung der ZB II an Kredit/Leasinggeber |
| 5,00 € | für die "Feinstaub-Plakette" (soweit gewünscht) |
| + | Kosten für die Kennzeichenschilder |
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