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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren)
Die eVB zum Abruf wird verwendet, wenn der Halter (oder ein von ihm Bevollmächtigter) persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Erstzulassung, Besitzumschreibungen). Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte eVB-Nummer. Mit Hilfe der eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine eVB hinterlegt wurde. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der eVB-Nummer sollte sich der Halter immer zuerst an seinen Versicherer wenden. Für Rückfragen steht auch der Zentralruf der Autoversicherer unter der Tel.-Nr. 0180/25026 zur Verfügung.
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