Verkehrswesen
Kfz-Zulassung

Grußwort von Landrat Leo Schrell
Der Landkreis Dillingen in Zahlen
Geschichte des Landkreises Dillingen
Der Kreistag und seine Ausschüsse
Wahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Kreiseinrichtungen
Familienportal
Soziale Dienste
Stationäre Einrichtungen
Pflege- und Wohnplatzbörse
Energieberatung und Klimaschutzkonzepte
Behördenwegweiser - Landratsamt
Pressemitteilungen
und Amtsblatt
ÖPNV
Gewerbliche Wirtschaft
Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit
Gastronomie und Unterkünfte
Kommunen
Stichwortsuche
Links
 
Wegweiser Stichwortsuche Vordrucke Informationen
Kontakt   Zurück Straßenverkehr - HOME


Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren)

Zum 1. März 2008 wurde der nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Die elektronische Versicherungsbestätigung wird - mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen - für alle Arten von Kennzeichen verwendet.

Die eVB zum Abruf wird verwendet, wenn der Halter (oder ein von ihm Bevollmächtigter) persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Erstzulassung, Besitzumschreibungen). Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte eVB-Nummer. Mit Hilfe der eVB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine eVB hinterlegt wurde.

Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der eVB-Nummer sollte sich der Halter immer zuerst an seinen Versicherer wenden. Für Rückfragen steht auch der Zentralruf der Autoversicherer unter der Tel.-Nr. 0180/25026 zur Verfügung.