Grußwort von Landrat Leo Schrell
Der Landkreis Dillingen in Zahlen
Geschichte des Landkreises Dillingen
Der Kreistag und seine
Ausschüsse
Wahlen im Landkreis Dillingen a.d.Donau
Kreiseinrichtungen
Familienportal
Soziale Dienste
Stationäre Einrichtungen
Pflege- und Wohnplatzbörse
Energieberatung und
Klimaschutzkonzepte
Behördenwegweiser - Landratsamt
Pressemitteilungen
und
Amtsblatt
ÖPNV
Gewerbliche Wirtschaft
Sehenswürdigkeiten, Kultur, Freizeit
Gastronomie und Unterkünfte
Kommunen
Stichwortsuche
Links
|
|
Rote Kennzeichen
für Kfz-Werkstätten, -händler
sowie für Fahrzeug- und Fahrzeugteilehersteller
Die Zulassungsbehörde kann an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung für verschiedene Fahrzeuge rote Kennzeichen zuteilen.
Änderung seit 01.März 2007
Rote Kennzeichen können nur noch betrieblich verwendet werden. Betrieblich bedeutet, dass rote Kennzeichen nicht Dritten zu deren privater bzw. betrieblicher Verwendung überlassen werden dürfen. Außerdem sind Fahrten zur Anregung der Kauflust nicht mehr zulässig.
Rote Kennzeichen dürfen für folgende Fahrten verwendet werden:
Prüfungsfahrten
Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation.
Probefahrten
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.
Überführungsfahrten
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen.
Notwendige Unterlagen:
- formloser Antrag, in dem der Bedarf und der Verwendungszweck begründet wird
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über vorhandene Gewerbeflächen (z.B. Mietvertrag)
- Persönliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer ausreichend)
Gebühr:
| 102,60 € | Zulassungsgebühr |
| 13,30 € | Fahrzeugscheinheft |
| 2,00 € | Fahrtennachweisheft |
| + | Kennzeichenschilder |
|