Stationäre Einrichtungen

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Aktuelle Liste der Stationären Einrichtungen im Landkreis Dillingen a.d.Donau

Hinweise der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, früher Heimaufsicht) des Landratsamts Dillingen a. d. Donau
 
Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA, früher Heimaufsicht) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sind zuständige Behörde zum Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) und der dazu ergangenen Verordnungen (Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften).

Zweck des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist es,

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen im Sinne des Gesetzes vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern,
  • in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen im Sinn dieses Gesetzes eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten,
  • die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen im Sinn dieses Gesetzes zu unterstützen,
  • die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern.

Die Selbständigkeit und die unternehmerische Eigenverantwortung der Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben bleiben unberührt.

Im Vordergrund der Tätigkeit der FQA steht die Beratung

  • der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten,
  • von Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über stationäre Einrichtungen und über die Rechte und Pflichten der Träger und der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen,
  • auf Antrag von Personen und Trägern, die die Schaffung von stationären Einrichtungen anstreben oder derartige stationäre Einrichtungen betreiben, bei der Planung und dem Betrieb der stationären Einrichtungen.

Zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen finden turnusmäßige oder anlassbezogene Prüfungen statt.

Die Rechtsgrundlagen, weitere Informationen und Allgemeine Hinweise zur Veröffentlichung der Prüfberichte sind auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen veröffentlicht, die Sie über den nachfolgenden Link einsehen kännen:

http://www.stmas.bayern.de/pflege/fqa/berichte/index.php

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