Qualitätsanforderungen an Badegewässer
Die Bayerische Badegewässerverordnung schreibt Gütekriterien vor, deren Einhaltung durch regelmäßige Badewasserbeprobungen und Begehungen überwacht wird.
Das Gesundheitsamt Dillingen überprüft im Zeitraum der Badesaison (15. Mai bis 15. September) die ausgewiesenen Badeseen. Dabei werden regelmäßig (1x monatlich) mikrobiologische Wasserproben entnommen und eine Ortseinsichtnahme durchgeführt.
Aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zu den Badegewässern
Das wegen der potenziell möglichen Verunreinigungen durch das Hochwasser und den Starkregen präventiv erteilte Badeverbot kann aufgehoben werden. In den untersuchten Proben der letzten Woche fanden sich keine Grenzwertüberschreitungen bei den mikrobiologischen Parametern.
Trotz der guten Wetteraussichten für diese Woche mahnt das Gesundheitsamt weiterhin zur Vorsicht beim Baden. Auch wenn Vor-Ort–Betrachtungen der Gewässer durch das Gesundheitsamt zum Zeitpunkt der Probenahme keine Besorgnis hinsichtlich einer Verunreinigungen mit Mineralölen ergaben, können jederzeit noch chemische Belastungen z.B. durch ausgelaufenes Öl, Abwasser oder Dünger möglich sein.
Generell sollte nicht in Seen oder Weihern gebadet werden, die eine ungewöhnliche Trübung aufweisen. Das Gesundheitsamt appelliert, auf das Baden zu verzichten, wenn man beispielsweise aufgrund von trübem Wasser, bis zu den Knien im Wasser stehend, die Füße nicht mehr sehen kann.
Bei Unsicherheiten oder Auffälligkeiten an den Badegewässern, können Sie das Gesundheitsamt Dillingen unter hygiene@landratsamt.dillingen.de kontaktieren.
Ausgewiesene Badeseen im Landkreis Dillingen
- Auwaldsee / Gemarkung Lauingen
- Gartnersee / Gemarkung Gundelfingen
- Wünschsee / Gemarkung Peterswörth
Untersuchungen vor Ort
- Optische Prüfung des Wassers
-
-
- Transparenz (Sichttiefe)
- Färbung
- Verunreinigung durch Mineralöle
- Schaum, Algen, Ablagerungen
-
-
- Chemisch-physikalische Wasseruntersuchung
-
-
- Temperatur
- pH-Wert
-
-
- Hygienische Beurteilung der Umgebung
-
-
- Ufergestaltung, Zuflüsse, Einleitungen
- Tiere (Wasservögel)
- Infrastruktur (sanitäre Einrichtungen, Abfallbeseitigung etc.)
- Beurteilung der Verletzungsgefahr durch Gegenstände in der Umgebung oder im Wasser
-
-
Untersuchungen im Labor
- Mikrobiologische Untersuchung des Wassers
-
-
- Intestinale Enterokokken
- Escherichia coli
-
-
Bakteriologische Grenzwerte
- Escherichia coli, 1800 KBE/100ml
- Intestinale Enterokokken, 700 KBE/100ml
Weitere Untersuchungen werden zusätzlich durchgeführt, wenn konkrete Anhaltspunkte für derartige Verunreinigungen vorliegen. Grenzwerte sind gesetzlich vorgeschriebene Werte, die eingehalten werden müssen bzw. nicht überschritten werden dürfen.
Folgende Seen (Bademöglichkeiten) werden zusätzlich untersucht (Infektionsschutzgesetz)
Neben den offiziellen Bayerischen Badeseen gibt es hier im Landkreis Dillingen natürlich noch zahlreiche andere gute Bademöglichkeiten. Auch diese Badegewässer werden vom Gesundheitsamt mindestens 2 x während der Badesaison überwacht. Die Qualitätsanforderungen sind identisch zu den Badeseen, welche nach der Bayerischen Badegewässerverordnung überprüft werden.
Vom Landratsamt Dillingen FB 20 - Gesundheit werden folgenden Badeseen untersucht:
- Wasserskisee (Gufisee), Gundelfingen
- Fetzersee, Gundelfingen
- Rossausee, Weisingen
- Badesee, Blindheim
- Schwenninger Badesee
- Schnellseen, Binswangen
Eine dringende Bitte an die Badegäste:
Nach einem heißen Wochenende sehen manche Seen wie eine Müllkippe aus. Obwohl an vielen Badeseen eine ausreichende Anzahl von Abfalltonnen aufgestellt wurden, werden die Überreste von Speisen, Verpackungsmaterialien, Getränkedosen/-flaschen und sogar Hausmüll am Uferstreifen und auf Liegeflächen liegengelassen. Damit die gute Qualität unserer Badegewässer erhalten bleibt, werden die Badegäste gebeten, die mitgebrachten Gegenstände wieder mit nach Hause zu nehmen oder die anfallenden Abfälle in die aufgestellten Abfallcontainer zu entsorgen. Besonders das Zerschlagen von Glasflaschen am Uferbereich stellt eine große Verletzungsgefahr für die Badegäste, insbesondere für die Kinder, dar. Baden Sie mit Vorsicht. Schonen Sie die Ufer- und Schutzstreifen für Tiere und Pflanzen. Naturseen sind keine Schwimmbecken!
Fließgewässer wie Flüsse und Bäche werden von uns nicht untersucht, da in solche Gewässer in der Regel geklärte Abwässer eingeleitet werden. Im Gegensatz zu den Badeseen ist das Baden in Fließgewässern deshalb aus hygienischer Sicht grundsätzlich nicht zu empfehlen!