Landrat Leo Schrell fordert vom Bayer. Umweltministerium eine fachliche Begründung zur Streichung der Flutpolder Bertholdsheim und Eltheim/Wörthhof

 

Fachlich belastbare Gründe und Fakten hat Landrat Leo Schrell zur Streichung der Flutpolder Bertholdsheim und Eltheim/Wörthhof vom Bayerischen Umweltministerium eingefordert.

 

Schrell hat sich dazu schriftlich an den neuen Umweltminister Thorsten Glauber gewandt und darin sein Unverständnis über die Streichung geäußert.

 

 

Der Landrat verweist in diesem Zusammenhang auf die vom Ministerium getroffenen unmissverständlichen Aussagen, dass in jedem Donauabschnitt steuerbare Rückhalteräume geschaffen werden müssten, um ein wirksames Gesamtkonzept für einen effektiven Hochwasserschutz an der Donau zu erreichen. „In Anbetracht dieser eindeutigen Aussagen ist die Herausnahme der drei Flutpolder aus dem Gesamtkonzept nicht nachvollziehbar“, schreibt Schrell an Glauber. Gleichzeitig hat Landrat Leo Schrell darauf hingewiesen, dass insbesondere im unteren Donauabschnitt im Verhältnis zum Bereich der schwäbischen Donau bereits deutlich weniger an potentiellen Rückhaltevolumen identifiziert wurden und dort zudem 2013 erhebliche Hochwasserschäden aufgetreten sind. Auch deshalb erwartet Schrell eine dezidiert fachliche Begründung, aufgrund derer auf die gesteuerten Standorte Bertholdsheim und Eltheim/Wörthhof nunmehr verzichtet werden kann.

 

Ungeachtet dessen macht Schrell deutlich, dass er es unverändert als die gemeinsame Verantwortung des Ministeriums, der Fachbehörden und vor allem der örtlichen Kommunalpolitik ansehe, alles daran zu setzen, dass die Bevölkerung nachhaltig auf einen effektiven und effizienten Hochwasserschutz vertrauen kann. „Wir können allein durch den Verzicht auf Maßnahmen des Hochwasserschutzes kein Hochwasser verhindern“, macht Schrell deutlich. Vielmehr macht sich Schrell gemeinsam mit dem Bündnis „Hochwasserschutz für unsere Heimat“ für ein Hochwasserschutzkonzept stark, das im Falle einer Hochwasserlage den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur und von Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie die Trinkwasser- und Stromversorgung, aber auch Krankenhäusern und Altenheimen, gewährleistet.

 

„Deshalb hat sich das Bündnis mit Erfolg“, so Schrell, „dafür eingesetzt, dass bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes „Hochwasserschutz Aktionsprogramm Schwäbische Donau“ das Ministerium die Prioritätenabfolge neu festgelegt hat und von den gesteuerten Standorten nördlich der Donau abgerückt ist“.

 

So habe sich das Bündnis mit den zentralen Forderungen, dem Schutz der Bebauung höchste Priorität einzuräumen, durchgesetzt. Zudem verfolgt das Konzept in hohem Maße die Verbesserung des Grundschutzes an der Donau und den Zuflüssen der Donau. Leo Schrell hat gegenüber Thorsten Glauber nochmals deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Schutz der Bebauung und die Verbesserung des Grundschutzes an der Donau und deren Zuflüssen höchste Priorität vor dem Bau der gesteuerten Rückhalteräume haben müsse.

 

„Exakt aus diesem Grund“, so Schrell, „hat das Bündnis „Hochwasserschutz für unsere Heimat“ Verbesserungen beim vorliegenden Konzept gefordert.“ Dazu zählen u.a., weitere Retentionsräume an den Zuflüssen der Donau, vor allem an der Iller, zu schaffen, die Staustufen zu optimieren und die Hochwasservorsorge in den Kommunen für die Bevölkerung zu verbessern. Um letzteres zu begleiten und zu moderieren, hat der Landkreis eigens ein Regionalmanagement eingerichtet.

 

„Erst nach Prüfung und Umsetzung all der genannten Maßnahmen lässt sich realistisch beurteilen, wie groß die gesteuerten Rückhalteräume letztlich sein müssen, um einen Ausgleich bei einem extremen Hochwasser zu schaffen“, so Schrell. Deshalb zähle unverändert zu den Forderungen des Bündnisses, den Rückhalteraum der Flutpolder auf die zwingend notwendige Fläche zu verkleinern, insbesondre beim Standort Neugeschüttwörth. Dies will Schrell nun im persönlichen Gespräch mit Umweltminister Glauber vertiefend erörtern.

 

 

Dillingen a.d.Donau, 14. November 2018

Peter Hurler, Pressesprecher

Tel.Nr. 09071/51-138


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