Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Das Virus bleibt
Die durch das SARS-CoV-2 hervorgerufene COVID-19-Pandemie war von 2020 bis 2022 von heftigen Infektions- und Krankheitswellen geprägt. Inzwischen hatte der Großteil der Menschen – durch Impfung und/oder Infektion - Kontakt zum Virus und verfügt über ein gewisses Maß an Immunität. Das pandemische Geschehen geht in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen über. Ähnlich wie bei der Grippe wird es auch weiterhin zu regionalen oder überregionalen Ausbrüchen und saisonalen Erkrankungswellen (insbesondere im Herbst und Winter) kommen, die auch mit schweren Verläufen und Todesfällen einhergehen.


Coronavirus-Infektionszahlen
Die 7- Tage- Inzidenz für Deutschland und die Bundesländer wird auf dem Pandemieradar des BMG weiterhin visualisiert. Abfragen zu übermittelten COVID-19-Fällen sowie für andere nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Krankheitsfälle und Erregernachweise  sind über SurvStat@RKI auf Landkreisebene möglich. Auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden wöchentlich die bayerischen Fallzahlen pro Meldewoche (Epidemiekurve) und die Fallzahlen der aktuellen Meldewoche pro Regierungsbezirk veröffentlicht.


Empfehlungen zur Isolierung und Quarantäne
Die epidemiologische Situation bei COVID-19 erfordert für die Allgemeinbevölkerung aktuell keine angeordneten Infektionsschutz-Maßnahmen im Sinne einer Isolierung Erkrankter und Quarantäne der Kontaktpersonen durch die Gesundheitsämter. Unabhängig vom zu Grunde liegenden Erreger wird bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten empfohlen, für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben und Kontakte zu vermeiden. Bei Bedarf sollte die hausärztliche Praxis kontaktiert werden. Insbesondere der Kontakt zu älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen, die bei Atemwegserkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, sollte vermieden werden. Um eine Infektion und das Übertragungsrisiko auf andere zu reduzieren, sollten möglichst alle Empfehlungen zur Vermeidung von akuten Atemwegserkrankungen beachtet werden. Grundsätzlich obliegt dem lokalen Gesundheitsamt die Entscheidung zu Maßnahmen des Infektionsschutzes. Für die aktuellen Empfehlungen zum Umgang mit SARS-Cov-2 in der Pflege und Betreuung außerhalb des Krankenhauses verweisen wir auf die fachlichen Vorgaben des RKI


Wann wird das Tragen einer Maske empfohlen?
Die Testnachweis- und Maskenpflichten für den Zutritt zu Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen sowie vergleichbaren Einrichtungen sowie bei der Tätigkeit in ambulanten Pflegediensten sind entfallen. In Anbetracht der wieder steigenden Fallzahlen rät das Gesundheitsamt Besucherinnen und Besuchern im Umgang mit erkrankten und pflegebedürftigen Menschen, also etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, weiterhin eine Maske zu tragen. Empfohlen werden FFP2-Masken. Sie bieten auf Grund ihrer nachgewiesenen höheren Filtrationsleistung und wegen ihres besseren Dichtsitzes einen wirksamen Schutz gegenüber dem SARS-CoV-2 Virus. Beim Tragen einer Maske geht es derzeit  vor allem darum, vulnerable Personen vor einer Infektion zu schützen. Hierzu reicht u.U. auch ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.


Wie sind die Empfehlungen zur Covid-19 Impfung
Alle Fragen rund um die Covid-19 Impfung werden auf der Homepage des RKI beantwortet. Die aktuellen Impfempfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie hier.  Allen Personen ab 18 Jahren  wird eine Basisimmunität bestehend aus drei Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, aber mit mind. zwei Impfstoffdosen) empfohlen. Zudem empfiehlt die STIKO Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe (Personen im Alter ≥ 60 Jahre, Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten, BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege), einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (medizinisches oder pflegerisches Personal) sowie Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, weitere Auffrischimpfungen – i.d.R. im Abstand von ≥ 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt, vorzugsweise im Herbst.

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