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Bewegungsförderung für Kinder in Bayern – Gutscheine für Vereinsmitgliedschaften und Schwimmkurse

Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich viele Kinder in Bayern deutlich weniger bewegt, weniger Sport betrieben oder konnten vor allem wegen der geschlossenen Schwimmbäder keine Schwimmkurse besuchen. Um diese Defizite abzubauen, die   Bewegung und somit die Gesundheit der Kinder zu fördern, reicht das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration Gutscheine für Vereinsmitgliedschaften und Schwimmkurse aus. 

Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle bayerischen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 einen Gutschein im Wert von 30 Euro für die Mitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein.

Darüber hinaus bekommen Vorschulkinder und Kinder, die die erste Jahrgangsstufe besuchen, zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 einen Gutschein im Wert von 50 Euro für die Teilnahme an einem Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens (Seepferdchen).

Durch diese Förderinitiativen soll nicht nur die Bewegung und Schwimmfähigkeit der Kinder gefördert werden, sondern es wird auch den bayerischen Sportvereinen die Möglichkeiten geboten, sich zukunftsfähig aufzustellen.

Die Gutscheine können in allen bayerischen Sport- und Schützenvereinen, allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden; die Schwimmgutscheine können auch andere Anbieter annehmen. Zur Abrechnung reicht der Anbieter ein Antragsformular zur Kostenerstattung beim Gesundheitsamt Dillingen ein. Nachfragen hierzu können an die Geschäftsstelle der Gesundheitsregion plus an (Frau Eugenie Schweigert, Tel: 09071/51-456, E-Mail: eugenie.schweigert@landratsamt.dillingen.de oder Frau Carolin Rolle, Tel: 09071/51-455; E-Mail: carolin.rolle@landratsamt.dillingen.de) gerichtet werden.

Das Formular mit Hinweisen zum Abrechnungsverfahren sowie alle wichtigen Informationen zu den Gutscheinen sind unter www.mach-mit.bayern.de zu finden. Zur Erstattung der Kosten können grundsätzlich alle Anbieter das Abrechnungsformular einreichen. Eine Ausnahme besteht lediglich für im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) organisierte (Schwimm-)Vereine; diese stellen den Antrag vorzugsweise beim BLSV (Infos dazu finden sich auch auf der vorgenannten Internetseite).

Das Thema Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen ist auch fester Bestandteil im Aufgabenkatalog der Gesundheitsregion plus im Landkreis Dillingen. So wurde die Thematik „Bewegungsförderung und Schwimmkurse“ bei der aktuellen Gesundheitskonferenz, die am 16.09.2021 stattgefunden hat, als wichtige Aufgabe für den Landkreis ausdrücklich hervorgehoben.

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 20.09.2021
Peter Hurler, Pressesprecher