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BVD-Impfverbot von Rindern sowie Einstallungsverbot BVD-geimpfter Rinder im Landkreis Dillingen a.d.Donau

In Zusammenhang mit der Einführung des neuen EU Tiergesundheitsrechtsaktes kommt es in Deutschland zu einer Neuausrichtung der Bekämpfung und Überwachung des BVD-Virus (BVDV - Bovine Virusdiarrhoe) bei Rindern.

Die BVD wird seit dem 01.01.2011 in Deutschland staatlich bekämpft. Seither ist ein ständiger Rückgang der Anzahl der infizierten Bestände zu verzeichnen. Die Tilgung dieser gelisteten Tierseuche und die Anerkennung Bayerns als „BVDV freie Region“ im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 sind das Ziel.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung von Gebieten/Regionen als „frei von BVD“ ist die bayernweite Anordnung eines BVD-Impfverbotes, das von einem Einstallungsverbot von BVD-geimpften Rindern in BVD-freie Bestände flankiert wird.

Dies ist erforderlich, da bei BVDV eine Unterscheidung von Impf- und Feldvirusantikörpern nicht möglich ist. Nur die Antikörperfreiheit beweist sicher die Abwesenheit des BVDV im jeweiligen Rinderbestand.

Die Kreisverwaltungsbehörden wurden Ende April durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) dazu aufgefordert, Allgemeinverfügungen zu erlassen, die im Kern für Rinder haltende Betriebe ab Mitte Mai folgende Änderungen umfassen:

  • Die Impfung von Rindern gegen BVD ist verboten.
  • Neu einzustallende Rinder müssen BVD-unverdächtig und dürfen nicht gegen BVD geimpft sein. Sie müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über ihre BVDV-Unverdächtigkeit begleitet sein.
  • Im Falle eines Ausbruches der BVD können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vom Impfverbot durch das Landratsamt auf Antrag des jeweiligen Betriebes gewährt werden.

 

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau kommt der Aufforderung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung am 10.05.2021, bekanntgegeben im Amtsblatt des Landkreises Dillingen a.d.Donau Nr. 28 am 10.05.2021 (147. Jahrgang), umfänglich nach. Das Amtsblatt ist auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-dillingen.de veröffentlicht.

Weitere Hintergrundinformationen zum BVD-Virus in Bayern sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "BVD" abrufbar.

 

Dillingen a.d.Donau, 10. Mai 2021
Peter Hurler, Pressesprecher