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Covid-19; Landratsamt berichtigt die gemeindebezogenen Fallzahlen nach Abgleich der Meldedaten mit SORMAS

Künftig wird das Landratsamt Dillingen jeweils zum ersten eines Monats die Corona-Fallzahlen aufgeschlüsselt nach den 27 Städten und Gemeinden im Landkreis auf seiner Homepage (www.landkreis-dillingen.de) veröffentlichen.

Die neue Stichtagsregelung ist darin begründet, dass die Fallzahlen nunmehr zuverlässig aus der Datenbank von SORMAS abgerufen werden können. In diesem Zusammenhang hat das Landratsamt notwendige Bereinigungen vorgenommen und die bisher vorhandene Fehlerquote berichtigt.

Mit Beginn der Corona-Pandemie standen den Gesundheitsämtern leider noch keine ausreichenden Softwareprogramme zur Erfassung des umfangreichen Ausbruchsgeschehens zur Verfügung. Wie andere bayerische Ämter auch, musste das Gesundheitsamt Dillingen zunächst die Fallzahlmeldungen aufwendig mit Excel-Listen erfassen, die für die anfallende Datenmenge eher ungeeignet sind.

Bereits Mitte Dezember 2020 wurde im Gesundheitsamt die neue Software SORMAS eingeführt, um die vorher genutzten Datenbanken zu ersetzen. SORMAS wurde zu dem Zeitpunkt durch das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und das Bundesgesundheitsministerium als zu nutzende Software festgelegt.

Im Mai 2021 erfolgte schließlich die Umstellung auf Sormas-X und die Anbindung an ein direktes Meldeprogramm durch die Labore (Demis). Bei jeder dieser Umstellungen mussten die bisherigen Datensätze in die aktuellen Programme importiert werden, was in Einzelfällen zu Fehlern auch im Adressdatensatz führen konnte.

Mittels der aktuell verwendeten Software SORMAS-X mit einem adäquaten Statistiktool wurde nun eine für den gesamten Pandemiezeitraum eindeutige Statistik der Fallzahlen pro Gemeinde und Monat mit einer kompletten Bereinigung der Fallzahlen für die jeweiligen Städte und Gemeinden für die Zeit seit Pandemiebeginn möglich. So wurden in den zurückliegenden Wochen die Datensätze überarbeitet und vorhandene Fehler behoben.

Dazu wurden alle Vorgänge seit Beginn der Pandemie nochmals gesichtet und mit den Wohnsitzmeldedaten sowie den Postleitzahlen abgeglichen.

An den Fallzahlen insgesamt hat sich dabei nichts geändert. Allerdings wurden Unstimmigkeiten festgestellt, die überwiegend auf fehlerhaften Angaben der übermittelten Daten (Labormeldungen mit Krankenkassendaten, die nicht dem Hauptwohnsitz entsprechen, Meldungen von Krankenhäusern ohne Angabe des Wohnsitzes, Meldungen ausländischer Arbeitskräfte mit unklarem Wohnsitz etc. sowie fehlerhafte Angaben und Eingaben von Postleitzahlen) beruhten.

Eine größere Abweichung ergibt sich beispielsweise für die Stadt Wertingen. Diese teilt sich bekanntlich mit drei weiteren Gemeinden eine Postleitzahl, was zu einer fehlerhaften Zuweisung zur Stadt bei einigen Fällen führte. Auf der Covid-Station im Krankenhaus Wertingen wurden zudem auch Fälle behandelt, deren Wohnsitz außerhalb des Landkreises lagen und im Nachgang diesen Landkreisen zugewiesen wurden.

Die Summe der Fälle im Landkreis Dillingen und somit die sich daraus berechnende 7-Tage-Inzidenz waren während des gesamten Zeitraums davon nicht betroffen. Es mussten lediglich über die vergangenen Monate einzelne Vorgänge korrigiert werden, indem sie bei einer Gemeinde abgezogen und einer neuen Gemeinde zugewiesen werden. Bei einer Summe von 3774 zu verwaltenden Fällen ist die Fehlerquote mit unter 2 % jedoch als sehr gering einzustufen.

 

Dillingen a.d.Donau, 1. Juli 2021
Peter Hurler, Pressesprecher