Datenschutzrechtlicher Hinweis - Bußgeldverfahren

1. Allgemeines

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau als Landkreis- und Staatsbehörde verarbeitet bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen nach Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DSGVO) personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen der Ermittlungen mitgeteilt oder von ihm im Rahmen von Beweiserhebungen und -sicherungen im Bußgeldverfahren erhoben werden; dies kann insbesondere auch Namen und Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adresse, postalische Anschrift, Telefonnummer) von Zeugen und Geschädigten sowie weitere personenbezogene Angaben im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt umfassen.

Die nachfolgenden Hinweise geben im Umfang des § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.V.m. § 41 BDSG, § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), § 500 Strafprozessordnung (StPO) hierzu weiterführende Informationen.

2. Kontakt

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
E-Mail: poststelle@landratsamt.dillingen.de
(Zur Nutzung von E-Mail zur Kontaktaufnahme: siehe Impressum)
Telefon: +49 (0) 9071/ 51-0

Sollten Sie der Auffassung sein, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Landesbeauftragten gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau wenden:

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Datenschutz
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
E-Mail: datenschutz@landratsamt.dillingen.de
(Zur Nutzung von E-Mail zur Kontaktaufnahme: siehe Impressum)
Telefon: +49 (0) 9071/51-0

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau ist in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich sowohl als Landkreisbehörde wie auch als Staatsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG i. V. mit den jeweiligen fachspezifischen Vorschriften auch sachlich zuständig.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bußgeldverfahren nach Art. 83 DSGVO ist § 41 BDSG i.V.m. den fachspezifischen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes und der Strafprozessordnung.

4. Rechte der betroffenen Person

Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landratsamt Dillingen a.d.Donau richten sich Ihre Rechte als betroffene Person vorwiegend nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. der Strafprozessordnung. Danach haben Sie bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen das Recht

  • auf Auskunft,
  • auf Berichtigung,
  • auf Löschung,
  • auf Einschränkung der Verarbeitung

Ihrer personenbezogenen Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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