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Fahrtkostenerstattung ist bis 31. Oktober 2023 zu beantragen

Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr 2022/23 weist Landrat Markus Müller alle Schülerinnen und Schüler auf den eventuell bestehenden Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hin, der spätestens bis zum 31. Oktober 2023 geltend gemacht werden muss. Zum Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten gehören, so der Landrat, Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen. Bei der entsprechenden Schule muss es sich jedoch um die nach den einschlägigen bayerischen Rechtsgrundlagen nächstgelegene Schule handeln.

 

Der Landrat bittet vor einer Antragstellung die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen genau zu beachten. Dazu zählen unter anderem:

  • Der Erstattungsantrag für das Schuljahr 2022/23 muss bis 31.10.2023 gestellt werden.
  • Die nachgewiesenen Fahrtkosten müssen die sog. Familienbelastungsgrenze von 490.- € im Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die im August 2022 für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen haben, wird eine Anrechnung der Familienbelastungsgrenze nicht vorgenommen, das heißt, die verauslagten Fahrtkosten können in voller Höhe erstattet werden. Liegen die Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor, vermindert sich die Familienbelastungsgrenze anteilig. Gleiches gilt für den Bezug von Arbeitslosengeld II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Entsprechende Belege sind dem Antrag beizulegen.
  • Mögliche Fahrpreisermäßigungen müssen in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen auch das Deutschlandticket, die Bahncard, Schülermonats- oder Wochenkarten bzw. Streifenfahrkarten, sofern sich – bezogen auf das gesamte Schuljahr – ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt.
  • Dem Antrag müssen die Fahrkarten als Originalbelege beigefügt und aufgeklebt werden. Verlorengegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden.
  • Bei Benutzung eines privaten Pkw’s für Fahrten zur Schule sind die Kosten nur erstattungsfähig, wenn das Landratsamt die Notwendigkeit zur Pkw-Nutzung in einem gesonderten Antrag anerkennt, da die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs grundsätzlich Vorrang hat.

 

Sämtliche Antragsformulare für die Fahrtkostenerstattung sowie die Pkw-Benutzung sind bei den Sekretariaten der Schulen und auf der Homepage des Landkreises Dillingen erhältlich. Der Antrag für die Fahrkarte für das kommende Schuljahr 2023/24 sollte, wie bereits in den vergangenen Jahren, online auf der Homepage des Landkreises Dillingen gestellt, ausgedruckt, von der Schule bestätigt und beim Landratsamt Dillingen eingereicht werden.

Zudem stehen die Formulare und der Link für die Fahrkartenbeantragung sowie Informationen zu Fragen der Schülerbeförderung auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-dillingen.de unter dem Menüpunkt Landkreis & Bürgerservice – Landratsamt – Formulare – Schülerbeförderung zur Verfügung.

Dillingen a.d.Donau, 15. Mai 2023
Peter Hurler, Pressesprecher