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Führerscheinumtausch der Jahrgänge 1959 bis 1964

Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau weist darauf hin, dass zum 19.01.2023 die Fahrerlaubnisinhaber ihren Führerschein zwingend umtauschen müssen, die zwischen 1959 und 1964 geboren und noch im Besitz eines alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheines sind.

Führerscheininhaber derselben Geburtsjahrgänge, die bereits einen EU-Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen diesen Führerschein derzeit hingegen nicht umtauschen. Für sie beginnt die Umtauschpflicht frühestens ab Januar 2026.

Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis und damit auch die Fahrberechtigung bleiben davon unberührt. Allerdings stellt das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Mitführung eines gültigen Führerscheines eine Ordnungswidrigkeit dar.

Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens und der Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei wird den Fahrerlaubnisinhabern der genannten Jahrgänge dringend geraten, den Umtauschantrag bei der Führerscheinstelle des Landratsamts sehr zeitnah einzureichen.

Für den Umtausch der Führerscheine ist beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau keine persönliche Vorsprache erforderlich. Das entsprechende Antragsformular für den Umtausch des alten Führerscheines kann auf der Internetseite des Landkreises Dillingen a.d.Donau (www.landkreis-dillingen.de) heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 05.01.2023
Peter Hurler, Pressesprecher