- Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem "Härtefonds Finanzhilfen"
- Anlage "Berechnungsbogen"
- Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Wichtige Hinweise zur Antragsstellung
Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 30. Juni 2025 (Ausschlussfrist) einzureichen. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die Antragsstellung kann über die E-Mail Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.
Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.