Hochwasser Soforthilfe des Freistaates Bayern

Finanzhilfeaktion nach der Härtefallfondsrichtlinie für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter bei Existenzbedrohung
 

 

Wichtige Hinweise zur Antragsstellung
Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 30. Juni 2025 (Ausschlussfrist) einzureichen. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.

Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die Antragsstellung kann über die E-Mail Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.

Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.



Informationen zur Antragsstellung für Unternehmen
Das Regierung von Schwaben bearbeitet die Anträge der Unternehmen im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
 

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