Aufgaben

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Erziehungsberatungsstellen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend rund 180 Erziehungsberatungsstellen (inkl. Nebenstellen und Außensprechstunden).

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt mit diesem Förderprogramm die Landkreise und kreisfreien Städte, die im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe zur Erfüllung folgender Aufgaben Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorhalten.

  • Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII),
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§ 17 SGB VIII),
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge (§ 18 SGB VIII),
  • Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII unter Berücksichtigung der §§ 27, 36, 41 SGB VIII),
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).

Gegenstand

Gefördert werden Erziehungsberatungsstellen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Träger von Erziehungsberatungsstellen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Personalausgaben für

  • präventive Förderung der Erziehung in der Familie,
  • präventive Multiplikatorenarbeit, insbesondere Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Schulen, Familienbildungsstätten, Frühförderstellen, Familiengerichten und Selbsthilfegruppen (z.B. Alleinerziehende, Pflege- und/oder Adoptiveltern) sowie Sozialraumorientierung,
  • Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit,
  • psychologisch-psychosoziale Diagnostik,
  • Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und soziale Integration von jungen Menschen mit besonderen Schwierigkeiten oder belastenden Erlebnissen wie seelischer, körperlicher sowie sexueller Gewalt,
  • kurzfristige Krisenintervention,
  • Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung intrafamiliärer Beziehungskonflikte oder partnerschaftlicher Konflikte der Eltern und ihrer Auswirkungen auf die Kinder, insbesondere bei Trennung oder Scheidung,
  • Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, bei der kindgerechten Durchführung der Umgangsregelungen und der Anbahnung von Besuchskontakten (Sorgerechts- und Umgangsmediation),
  • aufsuchende Angebote, z. B. regelmäßige Außensprechstunden in Kindertageseinrichtungen, Kliniken, Familienzentren, Schulen, Frauenhäusern, etc.
  • Anregung zu ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen oder Hilfen, unter rechtzeitiger Einschaltung des Jugendamts, sobald sich ein Hilfebedarf nach §§ 27 ff. SGB VIII oder § 35a SGB VIII abzeichnet,
  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans gemäß § 36 SGB VIII, soweit Leistungen der Erziehungsberatung zu erbringen sind,
  • Kooperation mit anderen relevanten Fachrichtungen (z.B. Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Psychotherapeuten),
  • Qualitätssicherung, insbesondere Kosten-/Nutzeneffizienz und Überprüfung der Maßnahmen und Ergebnisse auf Wirksamkeit (Evaluation).

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung.

Voraussetzungen

Die nachfolgenden Zuwendungsvoraussetzungen sind von allen geförderten Erziehungsberatungsstellen zu erfüllen:

  • professionelle und multidisziplinäre Besetzung der Beratungsstelle mit Fachkräften der Jugendhilfe,
  • abgeschlossenes psychologisches Universitäts- oder sozialpädagogisches Fachhochschulstudium bzw. eine einschlägige Qualifikation mit Abschluss Bachelor oder Master der Fachkräfte,
  • andere Fachkräfte können nur in begründeten Fällen bei einschlägiger Berufserfahrung, regelmäßiger Fortbildung und mit Zusatzausbildungen berücksichtigt werden,
  • Besetzung einer Beratungsstelle mit mindestens drei Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Verwaltungsstelle.

Fristen

Bewilligungszeitraum ist das Haushaltsjahr.

Kosten

keine

Formulare

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Widerspruch/Klage )

Links

Verwandte Leistungen


Stand: 13.03.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Sonja Domler 09071 51-425 323  siehe weiterführenden Link (PDF)
Anna-Maria Döß 09071 51-427 321  siehe weiterführenden Link (PDF)
Isabell Haas 09071 51-432 312  siehe weiterführenden Link (PDF)
Romy Häußler 09071 51-4707 321  siehe weiterführenden Link (PDF)
Francesca Köpf 09071 51-424 313  siehe weiterführenden Link (PDF)
Nadine Lapelosa 09071 51-426 Mo+Di 310 / Mi 320 / Fr 322  siehe weiterführenden Link (PDF)
Andreas Schrettle 09071 51-435 311  siehe weiterführenden Link (PDF)
Kathrin Seifried 09071 51-459 322  siehe weiterführenden Link (PDF)
Daniel Feidengruber 09071 51-427 311 
 

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