Aufgaben

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Trennung und Scheidung; Beratung

Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

Beschreibung

Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.

Voraussetzungen

 Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

Kosten

Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 20.06.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Leonie Bügelsteiber 09071 51-431 319  siehe weiterführenden Link (PDF)
Sonja Domler 09071 51-425 323  siehe weiterführenden Link (PDF)
Anna-Maria Döß 09071 51-427 321  siehe weiterführenden Link (PDF)
Isabell Haas 09071 51-432 312  siehe weiterführenden Link (PDF)
Romy Häußler 09071 51-4707 321  siehe weiterführenden Link (PDF)
Francesca Köpf 09071 51-424 313  siehe weiterführenden Link (PDF)
Nadine Lapelosa 09071 51-437 322  siehe weiterführenden Link (PDF)
Andreas Schrettle 09071 51-435 311  siehe weiterführenden Link (PDF)
Kathrin Seifried 09071 51-459 322  siehe weiterführenden Link (PDF)
 

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