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Fahrlehrerlaubnis; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Sie möchten in Deutschland als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin arbeiten? Dann brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die Fahrlehrerlaubnis erhalten.

Beschreibung

Die Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten. Dafür muss Ihre ausländische Berufsqualifikation im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Fahrlehrererlaubnis anerkannt werden. Im Verfahren vergleicht die zuständige Stelle (eine Behörde) Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllen.

Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Berufsqualifikation erworben haben.

Sie können den Antrag auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin aus dem Ausland.
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie sind geistig und körperlich geeignet.
  • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
  • Gegen Sie liegen keine Tatsachen vor, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Sie sind in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse, für die die Fahrlehrererlaubnis erteilt werden soll.
  • Sie verfügen über die notwendigen Deutschkenntnisse, um Fahrschüler zu unterrichten.
  • Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten.

Fristen

Keine.

Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen.

Kosten

Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und eines Fahrlehrerscheins kostet 40,90 EUR. Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 12.10.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Sabrina Sandmaier 09071 51-110 B037 (Große Allee 25) 
Renate Gerblinger 09071 51-111 B038 (Große Allee 25) 
 

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