Aufgaben

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Immissionsschutz; Beratung und Auskunft

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.

Beschreibung

Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.

In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.

Verwandte Leistungen


Stand: 03.04.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Angelo Abbate 09071 51-239 234  rechtlich für: Markt Bissingen, Gemeinde Buttenwiesen, VG Gundelfingen, VG Holzheim, Stadt Lauingen, VG Wertingen
Holger Heinle 09071 51-205 237  rechtlich für: Stadt Dillingen, VG Höchstädt, VG Syrgenstein, VG Wittislingen
Robert Schlamp 09071 51-213 235  technisch für: Gemeinde Buttenwiesen, VGem Höchstädt, VGem Wertingen, VGem Wittislingen
 

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