Aufgaben

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Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien

Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.

Beschreibung

Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten wurden auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.

Die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte sind in diesen Gremien vertreten.

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 22.06.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Werner Seidl 09071 51-260 309 (Große Allee 49) 
Thomas Schmid 09071 51-258 310 (Große Allee 49) 
Doris Hitzler 09071 51-4820 306 (Große Allee 49) 
 

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