Die Tätigkeit als Fahrlehrer oder Fahrlehrerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Nur mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Personen zum Führen von Fahrzeugen ausbilden.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie die Fahrlehrerlaubnis erhalten. Dafür muss Ihre ausländische Berufsqualifikation im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Fahrlehrererlaubnis anerkannt werden. Im Verfahren vergleicht die zuständige Stelle (eine Behörde) Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllen.
Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Berufsqualifikation erworben haben.
Sie können den Antrag auch aus dem Ausland stellen.
Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen und Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und eines Fahrlehrerscheins kostet 40,90 EUR. Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Rechtsgrundlagen