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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige können die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen.

Beschreibung

Fremde Staaten können den Erwerb ihrer Staatsangehörigkeit von der zuvor erfolgten Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ausdrücklich abhängig machen. Deutsche, die in einem solchen Staat die Staatsangehörigkeit erwerben möchten, haben mit der Entlassung die Möglichkeit, ihre deutsche Staatsangehörigkeit vorher aufzugeben.

Zum Nachweis der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Entlassungsurkunde ausgestellt.

Voraussetzungen

  • Zugesicherter Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
  • kein Vorliegen von Versagungsgründen

Kosten

Das Verfahren zur Entlassung ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr für die Entlassungsurkunde beträgt in der Regel 51,00 EUR für jeden Antragsteller.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

Verwandte Leistungen


Stand: 05.01.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
 

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