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Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.

Beschreibung

Mit der Ausführung Ihrer Abgrabung dürfen Sie erst beginnen, wenn die Abgrabungsgenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilabgrabungsgenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Vorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilabgrabungsgenehmigung erhalten haben.

Über den Teil Ihres Vorhabens, der bereits von der Teilabgrabungsgenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Abgrabungsgenehmigung nicht mehr entschieden.

Voraussetzungen

Sie müssen zunächst eine Abgrabungsgenehmigung beantragen. Erst dann können Sie für einen Teil des Vorhabens eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen.

Die beantragte Teilabgrabungsgenehmigung wird nur dann erteilt, wenn das Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Ferner dürfen dem Teil des Vorhabens, für das die Teilabgrabungsgenehmigung beantragt wird, keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Zusätzlich muss die untere Abgrabungsbehörde feststellen, dass das Gesamtabgrabungsvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Die Erteilung der Teilabgrabungsgenehmigung steht im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde.

Fristen

Die Teilabgrabungsgenehmigung muss vor Erteilung der Abgrabungsgenehmigung beantragt werden.

Kosten

Die Gebühren für eine Teilabgrabungsgenehmigung sind abhängig von der Menge des verwertbaren Abbauguts:

  • Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut bis zu 50.000 m³ 100 EUR zuzüglich 25 EUR je angefangene 1.000 m³
  • Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut über 50.000 m³ bis zu 500.000 m³ 1.350 EUR zuzüglich 55 EUR je 50.000 m³ übersteigende angefangene 10.000 m³
  • Bei Sand- und Kiesgruben, Steinbrüchen und ähnlichen Abgrabungen zur Gewinnung von Abbaugut für Vorhaben mit verwertbarem Abbaugut über 500.000 m³ 3.825 EUR zuzüglich 110 EUR je 500.000 m³ übersteigende angefangene 50.000 m³
  • Bei anderen selbständigen Abgrabungen 50 bis 2.000 EUR

Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, erhöht sich die Gebühr um 40 %. Die Gebühr wird mit der späteren Abgrabungsgenehmigungsgebühr verrechnet.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • (

    Erhalten Sie die beantragte Teilabgrabungsgenehmigung nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung der beantragten Teilabgrabungsgenehmigung zu richten. Allerdings steht es im Ermessen der unteren Abgrabungsbehörde, die Teilabgrabungsgenehmigung zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung steht Ihnen grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Teil des Vorhabens entgegenstehen, für den die Teilabgrabungsgenehmigung beantragt wird.

    Ein Widerspruch ist nicht möglich.

    )

Verwandte Leistungen


Stand: 13.03.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Katharina Bayer 09071 51-167 229  VG Wertingen, VG Wittislingen
Alexander Fritz 09071 51-159 226  VG Gundelfingen, VG Holzheim, Stadt Lauingen, VG Syrgenstein
Stefan Gufler 09071 51-165 227  Gemeinde Buttenwiesen, Markt Bissingen, VG Höchstädt
Tobias Wessely 09071 51-166 232 
 

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