Aufgaben

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Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung (ohne Untersuchung)

Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

Beschreibung

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen und bieten kostenlose Beratung sowie in bestimmten Fällen unter anderem kostenlose und anonyme Testangebote (z. B. bei HIV/AIDS) an. Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten finden Sie auch über die Website https://www.mitsicherheitbesser.de/.

Rechtsvorschriften


Stand: 05.07.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Dr. Uta-Maria Kastner 09071 51- 441 U05 
 

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