Aufgaben

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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Beschreibung

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

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Stand: 23.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Sara Häge 09071 51-104 039 
Dr. Sabine Steinmeyer 09071 51-282 B110 (Große Allee 25)  Tierschutz
Leo Wiedenmann 09071 51-200 205  Naturschutz
Christine Mair 09071 51-295 039  Flächen über 10 ha: Jagdrecht
 

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