Aufgaben

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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte

Beratung von Firmen und Kommunen

Aufgabenbeschreibung des Bayerischen Behördenwegweisers

Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.

Beschreibung

Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.


Stand: 02.02.2024

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Roman Bauer 09071 51-157 114 
Kreisbauhof 09071 4741  
 

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