Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zur Hochwasserlage im Landkreis Dillingen a.d.Donau.
Allgemeine Informationen
- Hochwassernachrichtendienst Bayern
- Informationen von LEW zur Stromversorgung
- Informationen und Verhaltenshinweise werden auch im Videotext/Bayerntext, Seite 555, veröffentlicht
- Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
- Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge!
- Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
- Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
- Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
- Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig über die aktuelle Wetter- und Hochwasserentwicklung informiert sind!
- Beachten Sie unbedingt die Ausgabe von amtlichen Warnungen.
"Sauberes" Wasser ohne Verunreinigung mit Öl
Soweit auf der Wasseroberfläche keine Ölschlieren sichtbar sind, kann das Wasser abgepumpt werden, wenn der Grundwasserstand und die Statik des Gebäudes dies erlauben.
Ölverunreinigung im Wasser
Aktuelle Informationen zur Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen finden Sie hier:
Hinweise zur Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen aus überfluteten Kellern
Kein Einsatz von Ölbindemitteln oder Reinigungsmitteln
Durch den Einsatz von Reinigungsmitteln oder Ölbindemitteln auf der Wasseroberfläche ist es nicht mehr möglich, das Öl- Wasser- Gemisch abzupumpen und/oder das Öl in einer Separationsanlage abzuspalten. Nach Einsatz dieser Mittel muss das gesamte Öl-Wasser-Gemisch kostenintensiv entsorgt werden.
Kontrolle der Heizungsanlage
Auch wenn die Heizung und/oder der Öltank augenscheinlich unbeschädigt ist, sollte die Heizungsanlage vor Wiederinbetriebnahme durch einen Fachbetrieb überprüft werden
Bei einer Überflutung
Von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, falls diese überflutet sind (z. B. Stromleitungen, Ortsnetzstationen), sollte man sich fernhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke und Zähleranlagen (insbesondere im Kellerbereich) können bei Überflutungen eine Gefahr darstellen. Überflutete Bereiche sollten deshalb nicht betreten werden.
Nach einer Überflutung
Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage die Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Stromversorgung im öffentlichen Netz bereits wiederhergestellt wurde. Bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder eines Brandes. Eine Übersicht über Elektrofachbetriebe der Region gibt es auf der Website der Energie-Gemeinschaft LEW e. V.: leweg.de/mitglieder/
Auf der LVN-Website sind unter der Adresse www.lvn.de/hochwasser weitere Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser zusammengestellt.
Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) nimmt in den kommenden Wochen an seinen Recyclinghöfen Sperrmüll und Innenholz aus Hochwasserschäden kostenlos an. Ebenso kostenfrei abgegeben werden können Kartonagen, Elektrogeräte und Schrott. Nähere Informationen und Hinweise zu den Öffnungszeiten sowie zur Entsorgung sind aus der nachfolgenden Pressemitteilung zu entnehmen:
Alle Recyclinghöfe sind zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung sowie zur Tonnenabfuhr finden Sie auch auf der Webseite des AWV: awv-nordschwaben.de
Nachfolgende Informationen wurden vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. bereitgestellt:
- Schäden an Sportanlagen
Durch die Hochwasserkatastrophe sind auch viele Sportanlagen zu Schaden gekommen. Nach und nach wird das Ausmaß der Schäden sichtbar. All diejenigen Vereine, die Unterstützung bei der Instandsetzung oder dem Neubau benötigen, steht nach den Sportförderrichtlinien im Katastrophenfall ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% auf alle förderfähigen Kosten zu. Informationen hierzu sind unter https://www.blsv.de/news/unwetterschaeden-an-sportanlagen/ zu finden.
- Antrag auf Notstandsbeihilfe
Des Weiteren stellt die Bayerische Staatsregierung Vereinen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Der Antrag auf Notstandsbeihilfe ist mit dem amtlichen Formblatt bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Weitere Informationen hierzu sind unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/ zu finden.
- Umfrage zu den entstandenen Schäden
Um einen Überblick über die entstandenen Schäden zu erhalten und um die Vereine bestmöglich unterstützen zu können, wäre der BLSV dankbar für eine Teilnahme an der folgenden Umfrage. Die gesammelten Informationen helfen dem BLSV, bei Gesprächen mit der Politik für notwendige Hilfsmaßnahmen einzutreten. Hierfür reichen im ersten Schritt Schätzwerte aus. Zur Umfrage: https://easy-feedback.de/Hochwasserschaeden/1844111/wNSDn5
- Weitere Informationen
Alle betroffenen Sportvereine finden wichtige Informationen zum Katastrophenfall in den vereinseigenen Sportstätten sowie Hinweise zum Versicherungsschutz und Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen auf der BLSV-Homepage und in verein360. Das BLSV-Service Center steht allen betroffenen Vereinen telefonisch unter 089/15702-400 oder per Mail an service@blsv.de für Rückfragen zur Verfügung.
Die IHK-Schwaben hat eine zentrale Hotline unter der Telefonnummer 0821 3162888 eingerichtet. Die Anfragen können auch per E-Mail an info@schwaben.ihk.de gesendet werden.
Zudem werden weitere Informationen unter auf der Homepage unter https://www.ihk.de/schwaben/hochwasser-in-bayerisch-schwaben-6165746 veröffentlicht.
Informationen zur Soforthilfe des Freistaates Bayern
Antragsformulare
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Haushalt/Hausrat" für Privathaushalte
- Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden"
Wichtige Hinweise für die Antragsstellung
Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 30. September 2024 (Ausschlussfrist) einzureichen. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die Antragsstellung kann über die E-Mail Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.
Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.
Weitere Informationen
Antragsformulare
- Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem "Härtefonds Finanzhilfen"
- Anlage "Berechnungsbogen"
Wichtige Hinweise zur Antragsstellung
Die Anträge sind beim Landratsamt Dillingen mit dem Betreff „Hochwasserhilfe“ bis spätestens 31. Oktober 2024 (Ausschlussfrist) einzureichen. Die Anträge sind unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises einzureichen.
Bei digitaler Einreichung ist darauf zu achten, dass der Antrag mit einer Unterschrift versehen ist. Die Antragsstellung kann über die E-Mail Adresse hochwasserhilfe@landratsamt.dillingen.de erfolgen.
Für Bürger, die keine Möglichkeit zum Ausdrucken der Antragsformulare haben, können die Anträge, die beim Landratsamt bearbeitet werden, an der Info des Landratsamtes zu den üblichen Geschäftszeiten abgeholt werden.
Weitere Informationen
Landwirtschaft
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen bearbeitet die Anträge der Landwirtschaft im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aelf-nw.bayern.de.
Unternehmen
Das Regierung von Schwaben bearbeitet die Anträge der Unternehmen im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.regierung.schwaben.bayern.de
Die Eigenvorsorge spielt eine entscheidende Rolle. Wie können Privatpersonen ihr Eigentum vor Hochwasser und Starkregen schützen? Erfahren Sie, welche Maßnahmen Sie selbst ergreifen können: vom technischen und baulichen Hochwasserschutz bis hin zu effektiven Schutzstrategien und der richtigen Vorbereitung für den Ernstfall. Entdecken Sie praktische Tipps und wertvolle Informationen, um Ihr Zuhause sicherer zu machen. Lernen Sie, wie Sie aktiv zur Eigenvorsorge beitragen können! Weitere Informationen sowie den Veranstaltungstermin erhalten Sie zu gegebener Zeit über die Homepage des Landkreises oder die regionale Presse.