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Informationen von Landrat Leo Schrell zur Corona-Krise

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Corona-Krise hat sich zu einer Pandemie entwickelt, d.h. die Krankheit breitet sich rasant weltweit aus. Dies gilt auch für Europa, bedeutsame Risikogebiete wie Tirol, Italien und die Schweiz liegen in relativer Nähe zu unserem Landkreis Dillingen a.d.Donau.

Nach allem, was die Experten sagen, ist es unvermeidlich, dass sich im Laufe der Zeit der Großteil der Bevölkerung mit Corona infiziert. Das epidemische Geschehen wird erst dann auslaufen, wenn sich etwa 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung infiziert haben. Wie lange es dauert, bis dieser Zustand erreicht ist, vermag niemand genau zu sagen. Schätzungen gehen von bis zu zwei Jahren aus.

Die gute Nachricht ist: es handelt sich um eine in aller Regel mild verlaufende Infektionskrankheit. Das heißt, etwa 50 Prozent der Infizierten werden keinerlei Symptome zeigen und es noch nicht einmal merken, dass sie infiziert sind. Weitere 30 Prozent werden Befindlichkeitsstörungen haben, die einem Schnupfen ähneln. Weitere 15 bis 18 Prozent werden entsprechend einer schweren Grippe einige Tage das Bett hüten müssen. Und nur die verbleibenden 2 bis 5 Prozent werden so schwer erkranken, dass sie in eine Klinik müssen. Nach allem, was wir wissen, ist die Erkrankung in der Regel nach zwei Wochen ausgeheilt und danach ist man immun.

Sie könnten fragen, warum dann überhaupt Maßnahmen ergriffen werden, wenn sich ohnehin wesentliche Teile der Bevölkerung unweigerlich infizieren und die Masse der Infizierten „nur“ mit überschaubaren Symptomen zu tun haben wird?

Es geht um die Gruppe der klinikpflichtigen Patienten und hier wiederum um besonders anfällige Patienten wie alte Menschen oder Patienten mit schweren Vorerkrankungen und geschwächter eigener Immunabwehr. Deren absolute Zahl darf nicht höher werden als die erforderlichen Klinikkapazitäten, insbesondere an Intensivbetten und Beatmungsgeräten, ansonsten besteht Lebensgefahr. Es wird weitere Tote geben. Unser Auftrag lautet deshalb, die Sterberate so niedrig wie möglich zu halten.

Die teils drastischen Maßnahmen setzen an den entscheidenden Stellschrauben an. Zum einen werden die geeigneten Klinikkapazitäten – derzeit ca. 4000 Intensivbetten in Bayern – ausgeweitet und weitere 1000 Beatmungsgeräte beschafft. Die Gesundheitsverwaltung setzt alle Hebel in Bewegung, um diese Stellschraube so weit wie möglich aufzudrehen. 

Zum anderen ist alles dafür zu tun, dass die Welle der Neuinfektionen so weit reduziert wird, dass die damit einhergehende absolute Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen wird, muss deren Zahl so weit wie möglich eingeschränkt werden. Oder anders gesagt: Das Zusammentreffen von Menschen muss reduziert werden. Denn je weniger Menschen in diesen Tagen zusammenkommen, umso geringer ist die Chance des Erregers überzuspringen. 

Hier setzen die mit der Ausrufung des Katastrophenfalles einhergehenden Maßnahmen an. Für diese war es JETZT an der Zeit, nicht früher und nicht später, denn die Steigerung von 150 Infektionsfällen binnen eines Tages auf nunmehr über 1000 insgesamt deutet darauf hin, dass wir JETZT am Beginn einer größeren Infektionswelle stehen, die es unbedingt abzuflachen gilt. Die Lage ist ernst und erfordert entschiedenes Handeln, es besteht aber kein Anlass für Panik.

Auch wenn diese Lage sich grundlegend von klassischen Katastrophenfällen unterscheidet, so geht es jetzt auch darum, den zuständigen Behörden klare und besonders effektive Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben. Im Zweifel können z.B. medizinische Dienstleistungen behördlich abgerufen oder auch Beschlagnahmen erforderlicher Hilfsmittel erfolgen.

Um Menschenleben zu retten ist es unabdingbar, das tägliche Leben in Bayern und in unserem Landkreis Dillingen wirksam herunterzufahren, ohne entscheidende Funktionalitäten zum Erliegen zu bringen. Deshalb werden insbesondere Veranstaltungen und Versammlungen sowie Gastronomiebetriebe aller Art, Freizeitaktivitäten, aber auch nicht zwingend erforderliche Geschäftstätigkeiten landesweit untersagt. Hierzu zählen insbesondere der Besuch von Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetrieben, Museen, Sporthallen, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, aber auch die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art.

Ausgenommen bleiben aber, weil für die Versorgung der Bevölkerung unabdingbar, etwa der Betrieb von Speiselokalen und Betriebskantinen zwischen 06:00 Uhr und 15:00 Uhr, der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker- und Hörgeräteakustikergeschäfte, die Post, der Verkauf von Tierbedarf, der Betrieb von Tankstellen, Reinigungen. Für diese werden die Ladenöffnungszeiten sogar deutlich ausgeweitet, auch an Sonntagen.

Auch der Nachschub dieser Güter ist uneingeschränkt sichergestellt. Es muss also niemand fürchten, dass ihm in den nächsten Tagen Nahrungsmittel, Medikamente, Bargeld oder das Benzin ausgehen könnten. „Hamsterkäufe“ sind deshalb nicht nur unnötig, sondern auch schädlich, weil womöglich Menschen, die tatsächlich Bedarf haben, kurzfristig vor leeren Regalen stehen, während dem „Hamsterer“ gerade zu viel eingekaufte frische Lebensmittel verderben.

Gefragt ist besonnenes und überlegtes Handeln. Unser dringender Appell an Sie lautet: Auch wenn keine generelle Ausgangssperre verhängt ist, gehen Sie nur unter Menschen, wenn dies erforderlich ist, um Ihre Versorgung zu sichern oder Sie zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke etc. müssen.

Die verbindlichen Regelungen gelten zunächst bis zum 30. April 2020.

Herzliche Grüße

Ihr

 

Leo Schrell

Landrat