Informationen zur Begutachtung

 1. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Wer einen Pflegegrad oder die Umgruppierung in einen höheren Pflegegrad beantragt, wird in der Regel vom medizinischen Dienst (MDK, MD) oder Privatversicherte durch den Medicproof begutachtet. Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die MDK Begutachtung durch ein standardisiertes Begutachtungssystem, das in verschiedene Bewertungs-Module aufgeteilt ist. Jedes Modul ist einem eigenen Lebensbereich des täglichen Lebens zugeordnet. Nachfolgend die Komplettübersicht der Module. Mit den entsprechenden Fragen kann man sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten.

Modul 1
Mobilität - Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?

Modul 2
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Wie findet sich der Mensch örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen

Modul 3
Verhalten und psychische Problemlagen - Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?

Modul 4
Selbstversorgung - Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?

Modul 5
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und der Behandlungen, z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel?

Modul 6
Gestaltung des Alltagslebens
und sozialer Kontakte - Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Quelle: MDK Bayern

2. Verteilung der Module zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

7,5 % Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
7,5 % Verhalten und psychische Problemlagen
10 % Mobilität
15 % Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
20 % Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
40 % Selbstversorgung



3. Bewertung der Selbstständigkeit

„Die Selbständigkeit gilt als Maß der Pflegebedürftigkeit“ -  Die zu begutachtende Person wird danach beurteilt, wie selbstständig sie ist. Entsprechend der Selbstständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet. Je selbstständiger eine Person ihr tägliches Leben noch bestreiten kann, umso weniger Punkte gibt es. Es wird dann auch ein dementsprechend niedrigerer Pflegegrad erteilt.

Selbstständig …
ist, wer eine Handlung ohne fremde Unterstützung durchführen kann. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln erledigen kann.

0 Pkt.

Überwiegend selbstständig …
ist, wer den größten Teil der Handlungen selbstständig durchführen kann und für die Pflegeperson nur ein geringer Pflegeaufwand besteht. 

1 Pkt.

Überwiegend unselbstständig …
ist, wer zwar noch über gewisse Ressourcen verfügt, aber Aktivitäten nur noch zu einem geringen Teil selbstständig durchführen kann. Die Pflegeperson muss vielfach anleiten und motivieren. 

2 Pkt.

Unselbstständig …
ist, wer die Handlungen nicht ausführen kann und auch keine Ressourcen mehr vorhanden sind. Es reicht nicht aus, wenn die Pflegeperson motiviert oder anleitet. Die Aktionen müssen nahezu komplett von der Pflegeperson übernommen werden. 

3 Pkt.

 

4. Fragen des medizinischen Dienstes

Bei einer Begutachtung durch den MDK können Sie sich darauf einstellen, dass folgende Aspekte abgefragt und erfasst werden:

  • Erfassung der persönlichen Daten des Antragstellers
  • Erfassung der momentanen Pflegesituation
  • Befragung zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperlichen Beeinträchtigungen, Vorlage von Arzt- und Krankenhausberichten usw.
  • Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung
  • Erfassung der Versorgungs- und Wohnsituation



5. Checkliste zur Vorbereitung auf den MDK-Besuch

So können sie sich auf den MDK-Besuch vorbereiten:

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch und/oder füllen Sie den anliegenden Fragebogen mit den Modulen aus.
  • Überlegen sie sich, was Ihnen in Ihrem Alltag besondere Schwierigkeiten macht.
  • Wobei brauchen Sie in ihrem Alltag Unterstützung und wie oft?
  • Was können Sie in Ihrem Alltag selbständig ausführen?

 

Überlegen Sie sich, wen Sie bitten möchten, dabei zu sein

  • Bitten Sie den Menschen, der Sie hauptsächlich pflegt oder Ihre Situation besonders gut kennt, beim Hausbesuch anwesend zu sein.
  • Informieren Sie bitte Ihren gesetzlichen Betreuer über den Hausbesuch.

 

Legen Sie zum Begutachtungstermin Kopien folgender Unterlagen bereit

  • aktuelle Berichte von Ärzten und Fachärzten falls vorhanden
  • aktuelle Entlassungsberichte vom Krankenhaus oder Reha-Einrichtung
  • Medikamentenplan
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Liste der genutzten Hilfsmittel (Brille, Hörgerät, Gehstock, Rollator, Vorlagen, ...)
  • Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)
  • eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und Schwierigkeiten



Quellen: www.pflege-durch-angehoerige.de, www.mds-ev.de, www.medizinischerdienst.de, www.verbraucherzentrale.de

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