FAQ zur Einreise
- Sie müssen sich digital anmelden, wenn Sie aus einem Hochrisikogebiet-oder Virusvariantengebiet kommen, unter www.einreiseanmeldung.de (falls dies aus technische Gründe nicht möglich ist, besteht in Ausnahmefälle die Möglichkeit eine Ersatzmitteilung auszufüllen und diese an einreise@landratsamt.dillingen.de zu senden).
- Für die Einreise benötigen Sie außerdem noch ein negatives Testergebnis oder alternativ einen Genesenen- oder Impfnachweis. Wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet kommen, müssen Sie immer (dies gilt auch für genesene und geimpfte Personen) ein negatives Testergebnis nachweisen. Hierbei gilt, dass der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Weiteren Informationen darüber finden Sie unter den folgenden Links:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) (bundesgesundheitsministerium.de)
Merkblatt und Informationen in verschiedenen Sprachen zur digitalen Einreise (bundesgesundheitsministerium.de)
Die Pflichten für Einreisende können Sie hier entnehmen.
Informationen, ob Ihr Corona-Test anerkannt wird, können Sie hier entnehmen.
Falls Ihr Test nicht anerkannt wird müssen Sie unverzüglich einen neuen Test machen. Diesen können Sie in den verschiedenen Schnelltestzentren im Landkreis oder im Testzentrum des Landkreises Dillingen a.d.Donau durchführen lassen.
Die aktuellen Risikogebiete können Sie auf der Seite des Robert Koch-Institut (RKI) entnehmen.
Falls sich eine Person innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, beträgt die Pflicht zur häuslichen Quarantäne 14 Tage. Es besteht nicht die Möglichkeit, die Quarantäne zu verkürzen.
Die Ausnahmen (Verordnung vom 28. September 2021 unter § 6 Ausnahmen) zur häuslichen Quarantäne sind an folgende Voraussetzungen geknüpft
- Sie dürfen keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen
- Anderes gilt, wenn Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet eingereist sind.
Informationen zur Verkürzung der Quarantäne können Sie hier (Verordnung vom 28. September 2021 unter § 4 Absonderungspflicht Absatz (2)) entnehmen.
Berechnungsbeispiel:
Eine Freitestung ist bei einer Einreise z.B. am 10.10.2021 somit erst ab dem 16.10.2021 ab 0:00 Uhr möglich (Einreise = Tag 0, Freitestmöglichkeit mit Ablauf des 5. Tages nach der Einreise).
Für Virusvariantengebiete besteht keine Möglichkeit zur Freitestung.
Ja! Sie können an den verschiedenen Schnelltest-Stationen im Landkreis oder im Testzentrum des Landkreises Dillingen a.d.Donau einen Corona-Test machen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich hierfür anmelden müssen.
Aktuelle Informationen für Reisende erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.