Kostenpflichtige PCR-Tests und ggf. kostenfreie PCR-Tests
nach TestV oder Vorlage einer entsprechenden Berechtigung
Schnelltests
Neben den lokalen ÖGD-Testzentren der Kreisverwaltungsbehörden bieten auch Apotheken, Hilfsorganisationen und private Teststellen, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst als weitere Leistungserbringer gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 TestV beauftragt wurden, kostenlose Testungen für bestimmte Personengruppen nach der Coronavirus-Testverordnung an. Testungen nach der Bayerischen Teststrategie (u.a. Schnupfenkinder, Schwangere etc.) können nur in den Lokalen ÖGD-Testzentren wahrgenommen werden. Für private Testgründe müssen die Kosten für PCR-Testungen in den privaten Teststellen privat getragen werden (2G plus, 3 G plus). Das lokale Testzentrum führt keine kostenpflichtigen Testungen durch.