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Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern; Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale bis 1. März 2023 stellen!

Zum 01. Januar 2023 sind die neuen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien-SportFöR) vom 05. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Über dieses Programm gewährt der Freistaat Bayern insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale. Diese ist grundsätzlich bis zum 1. März 2023 beim Landratsamt zu beantragen. Deshalb weist Landrat Markus Müller die anspruchsberechtigten Vereine sowohl auf die Möglichkeit der Förderung als auch auf einige Änderungen gegenüber den zurückliegenden Jahren hin.

Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend zugelassenen Ausnahmeregelungen für die Vereinspauschale 2021 und 2022 gelten nicht mehr. Es ist wieder das Regelverfahren anzuwenden. Dies bedeutet, dass ein Mindest-Jugendanteil von 10% zwingend vorausgesetzt wird (dies gilt nicht für Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensportvereine). Ebenso findet das Günstigkeitsprinzip für die Vereinspauschale 2023 keine Anwendung mehr. Übungsleiter- und Trainerlizenzen können nur angerechnet werden, wenn sie zum Stichtag 01. März 2023 gültig sind.

Neu ist die Einführung einer zusätzlichen Gewichtung für Mitglieder mit Behinderung.

Die Vereinspauschale stellt nach Meinung des Landrats eine wichtige Unterstützung der Vereine dar. Neben der vom Freistaat Bayern gewährten Vereinspauschale wendet der Landkreis aus Mitteln der Sportförderung jährlich rund 32.000 Euro für diesen Zweck auf.

Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis zum Mittwoch, 1. März 2023, beim Landratsamt einzureichen. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Die erforderlichen Antragsformulare wurden vom Landratsamt bereits an alle Vereine, die im vergangenen Jahr eine Förderung erhalten haben, versandt. Unabhängig davon steht das Antragsformular auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-dillingen.de zum Ausfüllen und Ausdrucken unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“ unter „Landratsamt“ – „Formulare“ – „Vereinspauschale“ zur Verfügung. Dort sind neben der Liste anerkannter Trainer- und Übungsleiterlizenzen auch die Vollzugshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration hinterlegt.

Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind beim Landratsamt (Stephanie Berthold,  Telefon 09071/51-236,  E-Mail: stephanie.berthold@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 125, 1. Stock) erhältlich.

Dillingen a.d.Donau, 18.01.2023
Peter Hurler, Pressesprecher