Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
noch ist die Corona-Situation nicht abschließend bewertbar. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob das Virus derzeit auf dem Rückzug ist und in Kürze oder in einigen Wochen wieder aktiver sein wird oder ob wir mit anderen Szenarien rechnen müssen. Deshalb sollten wir uns darauf einstellen, mit dem Virus noch längere Zeit zu leben, ohne uns davon völlig aus dem Rhythmus bringen zu lassen.
Derzeit sind die Infektionszahlen in Deutschland, in Bayern und auch in unserem Landkreis Dillingen überschaubar. Stand heute, Freitag, 15.05.2020, 10:00 Uhr, haben wir im Landkreis Dillingen seit Beginn der Pandemie insgesamt 266 bestätigte Corona-Infektionen zu verzeichnen. Das sind lediglich sechs Personen mehr, als am Freitag vergangener Woche. Davon sind inzwischen 212 Menschen wieder genesen, das sind 30 Personen mehr als zum gleichen Zeitpunkt der Vorwoche. Leider haben wir inzwischen 23 Todesfälle zu beklagen, damit zwei Todesfälle mehr als am Ende der vergangenen Woche. Darüber hinaus gibt es derzeit lediglich vier Verdachtsfälle. Insgesamt bedeutet dies, dass aktuell im Landkreis Dillingen lediglich 31 Menschen am Coronavirus erkrankt sind. Damit hat sich die sehr positive Entwicklung der vergangenen Wochen nahtlos fortgesetzt, denn dies ist wiederum die mit Abstand niedrigste Zahl der vergangenen Wochen.
Die Bayerische Staatsregierung hat im Verlaufe der Woche verfügt, dass bei 50 oder mehr Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner während einer Woche die verfügten Lockerungen ganz oder teilweise zurückzunehmen und gegebenenfalls neue Beschränkungen aufzuerlegen sind. Auch von dieser Grenze sind wir in unserem Landkreis mit circa 97.000 Einwohnern und sechs Neuerkrankungen in den zurückliegenden sieben Tagen erfreulicherweise sehr weit entfernt.
Auch in unseren beiden Krankenhäusern hat sich die Situation entspannt. Stand heute haben wir im Krankenhaus St. Elisabeth in Dillingen einen Covid-19-Patienten in Behandlung. In unserem Krankenhaus in Wertingen ist unverändert kein Coronapatient zu verzeichnen. Deshalb wird in beiden Krankenhäusern der Normalbetrieb schrittweise wieder aufgenommen. Allerdings werden unverändert Vorhaltungen für den Fall ansteigender Coronapatienten berücksichtigt.
Da die Lockerungen erst begonnen haben bzw. in den nächsten Tagen und Wochen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten, wie sich diese auf das Pandemiegeschehen auswirken. Ich setze unverändert auf die Vernunft, um die Gefahr gering zu halten, dass nunmehr zu Nichte gemacht wird, was durch die bisherigen Einschränkungen und die bemerkenswerte Vernunft der Menschen erreicht wurde.
Im Folgenden einige Beispiele für Erleichterungen, die in den vergangen Tagen eingetreten sind bzw. in Kürze eintreten werden:
Gastronomie, Hotellerie und Tourismus
Ab kommenden Montag, den 18. Mai 2020, dürfen Gaststätten (ausschließlich) auf Freiflächen, etwa im Biergarten oder auf einer Freischankfläche, wieder Gäste bewirten. Strikte Voraussetzung ist die Einhaltung eines Hygienekonzeptes, insbesondere die Wahrung der Mindestabstände zwischen nicht in einem Hausstand lebenden Personen. Konkret bedeutet dies, dass generell ein Abstand von 1,50 m gilt. Nur wer im gleichen Hausstand lebt, darf näher sitzen. Familien (die nicht im gleichen Hausstand leben) und Angehörige zweier Hausstände dürfen allerdings an einem Tisch sitzen. Auch in diesem Fall muss das Abstandsgebot von 1,50 m beachtet werden.
Das Service-Personal muss eine Maske tragen, auch in der Küche, falls die Abstände nicht eingehalten werden können. Auch die Gäste müssen Masken tragen, die allerdings (sinnvollerweise) am Tisch abgelegt werden können. Zudem sind von allen Gästen die Kontaktdaten aufzunehmen, sodass im Falle einer möglichen Infektion die Kontaktpersonen schnell ermittelt werden können. Grund dafür ist die Überlegung, eventuelle Infektionsketten schnell definieren und unterbrechen zu können.
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass der Betrieb um 20:00 Uhr eingestellt werden muss.
Bestattungen und Trauerfeiern
Seit Mittwoch, 13. Mai 2020, gelten für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie Beisetzungen an der Grabstätte neue Vorgaben:
1. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze. Dabei muss ein Mindestabstand von 2,00 m zu anderen Plätzen gewahrt bleiben. Lediglich für Mitglieder desselben Hausstandes gilt dieser Mindestabstand von 2,00 m nicht. Darüber hinaus besteht eine Maskenpflicht.
2. Im Freien beträgt nunmehr die Höchstteilnehmerzahl 50 Personen (bisher 15 Personen). Unverändert ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 m zu wahren. Zudem empfiehlt das Gesundheitsministerium das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in anderer Weise darf unverändert nicht erfolgen.
Mir ist wohl bewusst, dass der Anteil der Menschen, der sich über die wirtschaftliche Entwicklung und die eigene Situation Sorgen macht, mittlerweile mindestens so groß ist, wie der Anteil derjenigen, die befürchten, vom Virus persönlich betroffen zu werden. Das ist für mich absolut nachvollziehbar, weil sich zwischenzeitlich auch in unserem Landkreis in etwa ein Drittel der Beschäftigten in Kurzarbeit befinden. Nicht wenige befürchten, dass sie auch von Arbeitslosigkeit betroffen werden könnten. Auch deshalb konnte der absolute Shutdown nicht weiter aufrecht erhalten bleiben. Die verfügten Lockerungen sind nach meiner Ansicht deshalb richtig. Der vernünftige Umgang damit aber auch notwendig.
Die Bewältigung des deutschlandweiten Katastrophenfalles ist Aufgabe vieler Behörden und auch der sogenannten Blaulichtorganisationen. Wir erleben derzeit keine durch Naturgewalten herbeigeführte Katastrophe oder ein technisch bedingtes Großschadensereignis, sondern eine Katastrophe, die auf „leisen Sohlen“ daherkommt. Dessen ungeachtet ist sie nicht weniger brutal und kostet im Vergleich sogar deutlich mehr Menschenleben als alle Katastrophen der letzten Jahre und Jahrzehnte zusammen.
Das Bayerische Rote Kreuz und das Technische Hilfswerk leisten in unserem Landkreis seit Wochen und überwiegend auf rein ehrenamtlicher Basis hervorragende Arbeit. Zur Bewältigung der derzeitigen Situation ist dieses ehrenamtliche Engagement unverzichtbar. Dies gilt in gleicher Weise für die ehrenamtlich tätigen Ärzte an unserer zentralen Teststation. Ihnen allen gebührt höchster Respekt und ein herzliches Dankeschön. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Diskussionen um die Beschränkungen inzwischen deutlich härter geführt werden und die mediale Berichterstattung sich mehr den Fakenewsmachern, Esoterikern und darüber hinaus manch anderen obskuren Gestalten widmen, als den betroffenen Ärzten, Pflegekräften und den vielen Ehrenamtlichen. Ihnen nochmals ein herzliches Dankeschön!
Ganz sicher ist diese Aufzählung nicht vollständig. Deshalb bitte ich all jene, die ich nicht ausdrücklich erwähnt habe, um Verzeihung. Auch ihnen gilt ein ausdrückliches Dankeschön!
Kürzlich habe ich ein schönes Zitat gefunden, mit dem ich meine heutigen Ausführungen abschließen möchte: „Die Wahrheit ist... du musst da durch, du hast aber die Wahl, ob du das lächelnd oder jammernd machst.“
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Leo Schrell
Landrat