Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zunächst einen kurzen Überblick zur Corona-Lage in unserem Landkreis Dillingen.
Stand heute, Freitag, 24.04.2020, 10:00 Uhr, haben wir in unserem Landkreis 227 erkrankte Personen zu beklagen. Davon sind zwischenzeitlich erfreulicherweise 102 Personen wieder genesen und leider 17 Menschen verstorben. Obwohl unsere Zahlen unverändert vergleichsweise niedrig sind, kann von Entwarnung nicht ansatzweise die Rede sein!
Im Verlaufe der Woche habe ich mich vor Ort über die Situation in den Krankenhäusern und insbesondere den Intensivabteilungen informiert. Hatte ich schon vor diesem Besuch hohen Respekt vor der enormen Arbeitsleistung der Ärzte und des pflegerischen Personals, so hat sich meine Hochachtung nochmals gesteigert. In den Krankenhäusern wird in den entsprechenden Abteilungen von den Ärzten und dem Pflegepersonal enormer Einsatz an den Tag gelegt und hervorragende Arbeit geleistet, um das Leben von Menschen zu retten. Vielen herzlichen Dank dafür!
In gleicher Weise beeindruckend ist für mich die Organisation und der Ablauf unserer zentralen Teststation Covid19 in Lauingen, die nunmehr in der vierten Woche hoch effizient und völlig reibungslos läuft. Dies ist den beteiligten Hausärzten unter Federführung von Dr. Alexander Zaune und Rainer Schindler ebenso zu verdanken, wie dem THW Dillingen und dem Kreisverband Dillingen des Roten Kreuzes. Die organisatorischen Fäden laufen bei Wolfgang Piontek, Vorstandsmitglied im BRK Kreisverband und Mitglied unserer FüGK im Landratsamt zusammen. Bei allen Beteiligten bedanke ich mich auf das Herzlichste für diese so wertvolle Arbeit.
Am kommenden Montag, 27.04.2020, treten verschiedene Neuerungen in Kraft. Auf einige darf ich nochmals hinweisen:
- Die Schulen in Bayern und auch in unserem Landkreis Dillingen öffnen für alle Jahrgänge, die einen Abschluss machen. Dabei liegt der Fokus ganz auf der Vorbereitung der jeweiligen Prüfung. Selbstverständlich sind die gängigen Sicherheits-und Hygienevorschriften auch in den Schulen zu beachten.
- In den vergangenen Wochen sind die Busse wegen der Schulschließungen nur nach dem sogenannten Ferienfahrplan gefahren. Ab Montag, 27.04.2020, wird wegen der Schulöffnungen wieder nach dem regulären Schulfahrplan gefahren. Obwohl nur die Abschlussklassen unterrichtet und deshalb die zu befördernden Schülerinnen und Schüler deutlich weniger sein werden, fahren die Busse im regulären Betrieb. Dadurch können die auch dort selbstverständlich geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
- Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 qm dürfen wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche ebenfalls wieder öffnen. Auch dort sind Sicherheits- und Hygienevorschriften zu beachten.
Eine weitere Neuerung stellt die Maskenpflicht dar. Im gesamten Freistaat Bayern gilt ab Montag, 27.04.2020, eine Maskenpflicht.
Das Coronavirus breitet sich über Tröpfchen aus, die infizierte Menschen beim Husten, Niesen oder einfach nur beim Reden ausstoßen. Masken können einen Großteil dieser Tröpfchen zurückhalten und so das Ansteckungsrisiko in der Öffentlichkeit verringern. Das bedeutet, dass Masken keinen Eigenschutz, aber Fremdschutz bringen. Die Maskenpflicht gilt in allen geöffneten Läden und Geschäften sowie im gesamten öffentlichen Personennahverkehr und den dazugehörenden Einrichtungen wie Bahnsteige, Bushaltestellen oder Wartehäuschen. Dabei sind selbstgenähte Masken, notfalls auch ein Tuch oder ein Schal, absolut ausreichend. Die Vorschrift gilt für alle Personen ab dem 6. Geburtstag und ist bußgeldbewährt. Dazu ist vom Ministerium ein Bußgeldkatalog vorgegeben, der bei Verstößen eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 € vorsieht. Eine Ahndung wird jedoch erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren erfolgen, weil man erst ab diesem Alter für eine Ordnungswidrigkeit verantwortlich gemacht werden kann. Ich gehe davon aus, dass Eltern und Erziehungsberechtigte dessen ungeachtet im Eigeninteresse darauf achten, dass auch jüngere Kinder zwischen 6 und 13 Jahren konsequent in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im Internet gibt es eine Vielzahl von Anleitungen, wie man Masken selbst richtig herstellt und wie man Stoffmasken richtig wäscht. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch den Hinweis, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht vom Abstandsgebot entbindet. Vielmehr wird dadurch das 1,5 m – Abstandsgebot lediglich ergänzt und macht es noch effektiver.
Erfreulich ist aus meiner Sicht, dass das Bayerische Kabinett beschlossen hat, die Vereinspauschale heuer auf 40.000.000 € zu verdoppeln. Dadurch können die Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise unterstützt werden. Die Antragstellung, Abwicklung und Auszahlung der Vereinspauschale wird in bewährter Form über unser Landratsamt erfolgen. Jeder Verein, der heuer bereits seine Vereinspauschale beantragt hat, erhält automatisch das Doppelte. Die Vereine müssen keine zusätzlichen Anträge stellen. Ergänzend können Vereine Hilfen aus dem sogenannten Corona-Soforthilfeprogramm in Anspruch nehmen. Das gilt für die Fälle, wo z. B. durch die Absage von Wettkämpfen und Festen oder beim Sponsoring in Folge der Corona-Pandemie finanzielle Einbußen entstehen. Die Corona-Soforthilfe kann beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie online beantragt werden.
Zwischenzeitlich wird in Teilen unserer Bevölkerung auch darüber diskutiert, ob weitere Lockerungen in der Corona-Krise angezeigt sind und wie diese aussehen könnten. Dabei gehen die Ansichten nicht nur in der Öffentlichkeit stark auseinander. Den einen geht es zu schnell mit Lockerungen, andere sehnen diese dringend herbei und verweisen auf die gewaltigen Kosten andauernden Verzichts. Nach meiner Meinung ist in einer lebendigen Demokratie diese Diskussion ein gutes Zeichen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass nunmehr jeder die Lage für sich auslegen darf, wie es ihm passt. Dessen ungeachtet ist es wichtig, dass die Menschen bei der Bewältigung der Krise und den weiteren Entscheidungen mit debattieren. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir angesichts der Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt – wenn überhaupt – nur langsam und schrittweise Lockerungen dann einführen können, wenn die weitere Entwicklung der Pandemie dies zu lässt. Ich halte es nicht für vertretbar und auch nicht für human, wenn wir unser „altes“ Leben auf Kosten anderer Leben zurückfordern. Ich befürchte, dass wir uns noch mehrere Monate auf Beschränkungen einstellen müssen, weil diese dem Gemeinwohl nützen und Leben retten.
Abschließend wünsche ich Ihnen ein sonniges und gesundes Wochenende und bitte Sie weiterhin um Solidarität und Disziplin.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Leo Schrell
Landrat