Auflösung des Tierbestandes eingefordert
Der Tierschutzverein für den Landkreis Dillingen e.V. wurde vom Landratsamt Dillingen a.d.Donau aufgefordert, den Tierbestand endgültig bis zum 31. Juli 2025 aufzulösen. Der entsprechende Bescheid des Landratsamtes wurde am 9. Juli 2025 dem Verein, vertreten durch die erste Vorsitzende, übergeben.
Die Aufforderung folgt aus dem am 20. Mai 2025 ergangenen Bescheid der Aufsichtsbehörde, wonach der Antrag des Tierschutzvereins, ein Tierheim nach § 11 des Tierschutzgesetzes betreiben zu dürfen, abgelehnt wurde, da die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis, insbesondere in Bezug auf die Anforderungen an die Räume und Einrichtungen - trotz zahlreicher Gespräche und Hilfs- und Organisationsangebote des Landratsamtes - nicht fristgerecht erfüllt wurden. Im Bescheid vom 20. Mai wurde dem Tierheim die Frist 30. Juni 2025 gesetzt, um den Tierbestand im Tierheim in Höchstädt aufzulösen.
Weiterhin hätten die Namen und Adressen der Empfänger der Tiere sowie das jeweilige Datum der Abgabe den Mitarbeitern der Veterinärverwaltung des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau ohne weitere Aufforderung schriftlich mitgeteilt werden müssen. Bis zum Ablauf des 30.06.2025 sind keine diesbezüglichen Unterlagen bei den Mitarbeitern des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau eingegangen. Eine erneute Nachschau durch die Amtstierärztinnen des Veterinäramtes ergab hingegen am 1. Juli 2025, dass derzeit weiterhin 20 Katzen sowie 9 Hunde in den Einrichtungen gehalten werden. Der Tierbestand wurde demnach nicht fristgerecht vollständig aufgelöst. Dies macht die zwangsweise Durchsetzung der Verfügungen mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung nunmehr erforderlich.
Bis zum 31. Juli hat das Tierheim nun noch die Möglichkeit, die Tiere an Privatpersonen zu vermitteln oder, wenn sie nicht vermittelt werden können, anderweitig unterzubringen. Da das Tierheim Höchstädt über den Tierschutzverein Dillingen a.d.Donau Mitglied des Deutschen Tierschutzbundes ist, trägt dieser die Unterbringung der Tiere mit. Von den 20 Katzen können derzeit 4 Katzen sofort vermittelt werden; die anderen 16 Katzen sind Muttertiere mit Welpen. Zusammen mit dem Muttertier können diese Tiere für die Zwischenzeit anderweitig pfleglich untergebracht werden, da es sich um gesunde Tiere handelt.
Sofern die baulichen und weiteren tierschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann der Tierschutzverein jederzeit erneut einen Antrag auf Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim stellen. Der im Juni bei der Bauverwaltung des Landratsamtes eingegangene Bauantrag, der die Aufstellung von zwei Containern für Katzen und eine Hundequarantänestation vorsieht, ist zum Stand 9. Juli 2025 trotz mehrmaliger Nachfragen noch nicht vollständig und kann deshalb noch nicht abschließend bearbeitet werden.
In den letzten beiden Jahren gab es seitens des Landratsamtes, der örtlichen Bürgermeister und des Gemeindetags vielfältige Unterstützungs- und Hilfsangebote.
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, 09.07.2025
Pressestelle