Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Geflüchtete

Während eines laufenden Asylverfahrens wohnen Asylbewerber und Geflüchtete in staatlichen Asylbewerberunterkünften. Diese Einrichtungen des Freistaats Bayern werden von der Regierung von Schwaben oder vom Landratsamt Dillingen a.d.Donau betreut. 

Sobald eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist der Auszug aus den Unterkünften in privaten Wohnraum vorgesehen, damit die Plätze in den Asylbewerberunterkünften für neue Asylbewerber oder Geflüchtete zur Verfügung stehen. Diese sogenannten Fehlbeleger werden daher zum Auszug aufgefordert. Die Wohnungslotsinnen des Landkreises Dillingen a.d.Donau unterstützen geflüchtete Menschen gemeinsam mit den örtlichen ehrenamtlichen Helferkreisen bei der Wohnungssuche. Dafür sind wir auf konkrete Mietangebote angewiesen.

Gemeinsam Integration gestalten

Mit der Vermietung Ihres Wohnraums leisten Sie einen wertvollen und direkten Beitrag zur gelingenden Integration vor Ort. Wenn Sie Fragen zum Thema „Anerkannte Geflüchtete als Mieter“ haben, stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
 

Kontakt

Katja Finger

Wohnungslotsin

Team 223, 3. Stock, Zimmer C-303

Große Allee 49, 89407 Dillingen a.d.Donau

Telefon: 09071 51-4782 oder 0172 7210817

E-Mail: Katja.Finger@landratsamt.dillingen.de

 

Ulrike Schipf

Wohnungslotsin

Team 223, 3. Stock, Zimmer C-303

Große Allee 49, 89407 Dillingen a.d.Donau

Telefon: 09071 51-4782 oder 0173 2748045

E-Mail: Ulrike.Schipf@landratsamt.dillingen.de

 

Hinweise zur Anmietung & Angemessenheitsprüfung

Die folgenden Regelungen und Richtwerte gelten ausschließlich für Objekte im Landkreis Dillingen a.d.Donau. Für Wohnungen in anderen Landkreisen wenden Sie sich bitte an die dort zuständigen Stellen.

Vor dem Abschluss eines Mietvertrages muss die Mietpreisangemessenheit durch das Jobcenter bzw. Sozialamt geprüft und bestätigt werden. Diese Abklärung übernehmen die Wohnungslotsinnen direkt für Sie.

Die Angemessenheit richtet sich u.a. nach:

  • der Personenzahl
  • der Wohnungsgröße
  • dem Energieträger der Heizung
  • dem jeweiligen Standort/der Kommune im Landkreis
Richtwerte für angemessenen Wohnraum

Der Landkreis Dillingen a.d.Donau hat als Träger der Leistungen nach § 22 SGB II (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) folgende Richtwerte für Kosten von Unterkunft und Heizung festgelegt. Sie dienen Vermieterinnen und Vermietern als Orientierungshilfe:

 

Wichtige Erläuterungen zu den Richtwerten

Bitte beachten Sie, dass diese Richtwerte lediglich der Information dienen und ausdrücklich keine Zusicherung im Sinne einer Kostenübernahmeerklärung darstellen.

Unter der Bruttokaltmiete versteht man die Summe aus Kaltmiete und den kalten Unterkunftskosten bzw. Nebenkosten, jedoch ohne die Heizkosten.

Die Bruttowarmmiete ergibt sich schließlich aus der Summe von Bruttokaltmiete und Heizkosten. Entspricht die Summe der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung dem ausgewiesenen Wert der Bruttowarmmiete, gilt die Wohnung als angemessen.