Aktuelles Geflügelpestgeschehen Wildvögel Landkreis Dillingen a.d.Donau:

Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza bei einer Graugans

Laut der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vom 28.10.2025 wird in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen sowie der hochdynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa als hoch eingestuft.

So wurde auch für den Landkreis Dillingen a.d.Donau am 15.11.2025 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Vorliegen der Aviäre Influenza mit hochpathogenem Subtyp H5N1 bei einer im Bereich Gundelfingen a.d.Donau tot aufgefundenen Graugans bestätigt.

Seit September 2025 erhöhte sich die Anzahl der Fälle mit hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Europa deutlich. Da aktuell der Vogelzug in Europa in vollem Gange ist, muss mit einer weiteren Verbreitung von HPAIV in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden, was das Risiko einer Infektion von gehaltenen Vögeln erhöhen kann.

Auch durch die feuchtkalte Witterung wird das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation derzeit aufrechterhalten, da Feuchtigkeit, niedrige Temperaturen und wenig UV-Strahlung das Virus stabilisieren. Auf diese Weise bleiben zum Beispiel infizierte Ausscheidungen länger infektiös.

Um eine weitere Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens in der Wildvogelpopulation zu begrenzen und insbesondere zur Verhinderung des Eintrags der Geflügelpest in die Geflügelbestände zu unterbinden, wird vom Landkreis Dillingen a.d.Donau eine Allgemeinverfügung erlassen.

Diese umfasst für alle privaten und gewerblichen Bestände, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse halten,

1.)  das Führen ergänzender Aufzeichnungen, um ein mögliches Krankheitsgeschehen in kleinen Beständen zeitnah erkennen zu können.

2.)  erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen um das Risiko des Eintrags des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen bzw. dessen Verbreitung zu vermindern.

3.)  ein Fütterungsverbot von Wildvögeln um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltener Vögel so weit wie möglich zu vermeiden, da die Fütterungsplätze entsprechende „Hot-Spots“ darstellen, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist bei einer hohen Infektionsdosis (enger Kontakt) möglich. Darum muss enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel vermieden werden. Sollten mehrere Vögel an einem Fundort verendet aufgefunden werden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten (Tel. 09071/51-280; E-Mai: veterinaer@landratsamt.dillingen.de).

Weiter Informationen über die Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind unter folgendem Link abrufbar

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_gefluegelpest_in_bayern.htm