Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern;
Anträge auf Gewährung einer Vereinspauschale bis 2. März 2026 stellen!
Der Freistaat Bayern gewährt insbesondere den Sport- und Schützenvereinen seit vielen Jahren zur Unterstützung der Jugendarbeit die sogenannte Vereinspauschale. Diese ist bis spätestens Montag, 2. März 2026, beim Landratsamt zu beantragen.
Mit Blick auf die geltenden Antragsregularien bittet der Landrat alle Sport- und Schützenvereine, die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale innerhalb der Antragsfrist, spätestens bis Montag, 2. März 2026 beim Landratsamt einzureichen. Nachdem es sich beim Abgabetermin um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
„Die Vereinspauschale stellt eine wichtige Unterstützung der Vereine dar“, so Landrat Markus Müller. Sie wird stets über die Landkreisverwaltung abgewickelt. Eine Auszahlung erfolgt ab Zuteilung der Mittel durch den Freistaat. Damit ist mit Verweis auf die Vorjahre ab Herbst 2026 zu rechnen.
Alle Vereine, die im vergangenen Jahr eine Förderung erhalten haben, wurden bereits schriftlich informiert.
Das Antragsformular, die Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages sowie alle weiteren Formulare stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-dillingen.de zum Ausfüllen und Ausdrucken unter der Rubrik „Landkreis & Bürgerservice“ unter Landratsamt – Formulare & Online-Dienste – Vereinspauschale zur Verfügung. Dort ist ebenfalls die Liste anerkannter Trainer- und Übungsleiterlizenzen hinterlegt.
Auskünfte zu den Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren sind beim Landratsamt (Stephanie Berthold, Telefon 09071/51-139, E-Mail: stephanie.berthold@landratsamt.dillingen.de oder vereinspauschale@landratsamt.dillingen.de, Zimmer 124, 1. Stock) erhältlich.





