Kreistagswahl 2026: Interaktiver Probestimmzettel zur Wahl des Kreistags
Bei der Kommunalwahl am 8. März haben Sie viele Möglichkeiten, ihre Stimmen zu vergeben. Damit Sie sich in Ruhe mit dem Wahlsystem vertraut machen können, stellen wir einen interaktiven Probestimmzettel online zur Verfügung. Dieser ermöglicht es, den Wahlvorgang vorab unverbindlich zu testen und in Ruhe das Kumulieren und Panaschieren auszuprobieren. Insbesondere Neuwählerinnen und Neuwähler erhalten so die Chance zum Üben.
Der Probestimmzettel dient ausschließlich Ihrer Information und Vorbereitung auf den Wahlgang. Er hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Wahl. Eine echte Stimmabgabe ist nicht möglich.
Unter dem Probestimmzettel erhalten Sie sofort ein Feedback. Dabei wird unter anderem angezeigt, wie viele der insgesamt 60 Stimmen bereits vergeben wurden und ob die Stimmabgabe gültig ist. So können Sie sich mit den Regeln der Stimmvergabe vertraut machen und typische Fehler vermeiden.
Welche Möglichkeiten der Stimmvergabe haben Sie?
- Für die Wahl des Kreistags im Landkreis Dillingen a.d.Donau hat jede wahlberechtigte Person 60 Stimmen.
- Das bayerische Kommunalwahlrecht bietet die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens und der Listenwahl.
- Kumulieren bedeutet, dass einem Kandidaten/einer Kandidatin bis zu drei Stimmen gegeben werden können.
- Panaschieren ermöglicht es, Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen auf verschiedenen Listen zu wählen.
- Eine Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden. Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen.
- Werden zusätzlich zu einem Listenkreuz auch Stimmen an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt. Eventuell verbleibende Stimmen werden dann den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der aufgeführten Reihenfolge zugerechnet.
- Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel muss eindeutig sein, damit Ihre Stimme als gültig gewertet werden kann.
- Zulässig ist, die Stimmen durch Ankreuzen zu vergeben oder indem Sie die Zahl der Stimmen, die Sie vergeben wollen, mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ eintragen.
Der Stimmzettel wird insbesondere ungültig, wenn
a) nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
b) die Gesamtstimmenzahl überschritten wird,
c) zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden,
d) der Stimmzettel leer abgegeben wird. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus.





